Aus dem Gemeinderat Albershausen

Begrüßung und Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Bidlingmaier begrüßt die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen sowie die Zuhörer und Zuhörerinnen. Er stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

GR Weiler stellt keinen Antrag zur Tagesordnung, behält sich aber vor, je nach Zeitfortschritt in der heutigen Sitzung für den nichtöffentlichen Teil eine Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu beantragen bzw. den Antrag zu stellen, den einen oder anderen Punkt abzusetzen.

Das Gremium nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.

 

Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass die nichtöffentlichen Beschlüsse bekannt gegeben werden. Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.7.2015 werden folgende Beschlüsse verlesen:

 

  • 19 Vergabe des Gewerbebauplatzes Fl.st. Nr. 994/26
  • 20 Vergabe des Grundstücks im Kastanienweg, Fl.st. Nr. 1089/1
  • 21 Seniorenwohnanlage, 2. BA „Betreutes Wohnen“

– Information über interessierte Investoren –

  • 22 Verschiedenes

 

Die letzte nichtöffentliche Sitzung fand am 31. Juli 2015 statt. Von dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse verlesen:

 

  • 23 Verschiedenes
  • 24 Waldbegang

 

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates sieht vor, auch öffentliche Gemeinderatsbeschlüsse in kurzen Worten in Erinnerung zu rufen. Von der öffentlichen Sitzung am 24. Juli 2015 wurden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

  • 39 Begrüßung u. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatssitzung
  • 40 Bürgerfragestunde
  • 41 Bebauungsplan „Weinhalde“

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

– Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

– Satzungsbeschluss

  • 42 Bebauungsplan „Hangeswiesen III, 3. Änderung“

– Abschluss des städtebaulichen Vertrags

  • 43 Ausbau der Schafhofstraße – Entwurfsplanung –
  • 44 Ehrung von Gemeinderat Martin Kaess durch den Gemeindetag Baden-             Württemberg für 25-jährige Amtszeit
  • 45 Verschiedenes

 

Rathausumfeld

Feststellung des Entwurfs zur Gestaltung des Krone-Areals

Bürgermeister Bidlingmaier begrüßt den Planer, Herrn Fischer und gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Vorgang und die Eckpunkte der Planung, auf die sich der Ältestenrat in mehreren Sitzungen geeinigt hatte. Der zentrale Platz in der Ortsmitte soll hochwertig gestaltet werden, er soll als Aufenthaltsort für die Einwohner dienen. Wichtig ist außerdem die Bereitstellung von Parkflächen, außerdem soll das Areal auch als Festplatz genutzt werden.

Die Platzgestaltung des Krone-Areals muss zügig umgesetzt werden. Der Baubeschluss soll bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 30.10.2015 gefasst werden,

sodass über den Winter die Ausschreibung erfolgen kann und dem Baubeginn im Frühjahr 2016 nichts mehr im Wege steht, führt der Bürgermeister aus.

Der Planer, Herr Fischer, stellt dem Gremium kurz die drei Varianten vor, aus denen der Ältestenrat eine Möglichkeit favorisiert hatte. Diese wird nun den Gemeinderäten im Detail erläutert.

Die vom Ältestenrat favorisierte Planvariante sieht im Anschluss an das bestehende Gebäude Schlierbacher Straße 8 Parkraum für 20 Stellplätze vor. So kann die bestehende Einfahrt aufrechterhalten werden. Vom Parkplatz aus führt ein Fußweg Richtung Rathaus und bildet die fußläufige Anbindung an die Kirchstraße. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Planer, die derzeitigen Mitarbeiterstellplätze Richtung Westen in den Bereich des dort angrenzenden Gartens zu verschieben, um den Fußgängern den ungehinderten Durchgang vorbei am bestehenden Carport zur Kirchstraße anzubieten.

Im Anschluss an den Parkbereich ist zur Abschirmung ein Grünbereich mit pflegearmen Bäumen vorgesehen. Zentrum des Platzes stellt eine mit hochwertigen Granitpflasterplatten versehene Freifläche dar, die auch für Feste oder Marktveranstaltungen genutzt werden kann, der Belag lässt diese Belastung zu. Dieser vom Planer als „Wohnzimmer“ bezeichnete Mittelpunkt des Areals ist im nördlichen Bereich zum Rathaus hin durch den „Bürgergarten“ eingesäumt. Dort sind neben Bäumen labyrinth-förmige Hecken geplant, hier sollen auch Kunstgegenstände wie Skulpturen integriert werden können. Außerdem befinden sich in zentraler Lage Sitzgelegenheiten.

Im Westen neben dem Fußweg sind Ballspiele möglich, die wassergebundene Fläche ermöglicht außerdem das Aufstellen von Zelten. Die verbleibende Fläche Richtung Kirchstraße wird als Festwiese angelegt, kann aber auch durch Kinder und Jugendliche zum Spielen genutzt werden. Die gesamte Grünstruktur verursacht nur einen minimalen Pflegeaufwand, hob der Planer hervor.

Die indirekte Beleuchtung vermittelt ein angenehmes Flair. Das konkrete Beleuchtungskonzept wird auf der Grundlage dieser Planung erarbeitet bzw. berechnet und dem Gremium zu gegebener Zeit vorgestellt.

GR‘in Mayer-Joecks vermisst generationsübergreifende Spielgeräte, um die Attraktivität des Krone-Areals als Aufenthaltsort für Jung und Alt täglich zu gewährleisten. Der zentrale Platz in der Ortsmitte müsse jeden Tag Anreiz zur Kommunikation bieten und jeden Tag zum Verweilen einladen. Spielgeräte würden ihrer Meinung nach diese gewünschte Inanspruchnahme des Krone-Areals unterstützen. Ihr Fraktionskollege, GR Weiler plädiert für Einzelspielgeräte, die unter den Bäumen im südlichen Grünbereich einfach und sinnvoll angebracht werden könnten. Bürgermeister Bidlingmaier hingegen sieht einen Mehrgenerationenspielplatz im Bereich des Seniorenzentrums als die zweckmäßigere Lösung an. Harald Fischer führt begründend aus, das Nutzungskonzept für den Platz sei noch nicht explizit klar. Das Areal müsse Parkraum bieten und als Festplatz funktionsfähig sein, auch der Standort für einen (Wochen-)Markt sollte möglich sein. Für die Aufenthaltsfunktion habe er neben Sitzgelegenheiten und einem ansprechenden Grünbereich Räumlichkeiten für Ballspiele wie zum Beispiel Boule vorgesehen. Der Entwurf sei das Ergebnis einer möglichst hochwertigen, ansprechenden Platzgestaltung in der Ortsmitte, wobei die Planung so erfolgt sei, dass langfristig eine Weiterentwicklung des Gebietes im wahrsten Sinn des Wortes nicht „verbaut werde“. Diese Überlegung war auch der Grund dafür, dass er die vom Gemeinderat ursprünglich beschlossene Abgrenzung entlang der Südseite des Rathauses mit der Platzgestaltung etwas weiter nach Norden geschoben habe. So bleibe im nordwestlichen Bereich des Krone-Areals der für einen eventuellen Hochbau erforderliche Raum erhalten. Diese Abweichung war von GR Hedrich hinterfragt worden.

Weiterhin wird die Berücksichtigung und Integration von Wasser auf dem Platz diskutiert.

Gegen Wasser auf dem Krone- Areal sprechen sich Bürgermeister Bidlingmaier und GR Hirsch aus. Für den Bürgermeister sei es eine Vernunftentscheidung. Natürlich werden Kinder gerne mit Wasser spielen, jedoch ist dieser Zeitraum sehr begrenzt. Dem gegenüber stehen hohe Investitionskosten und hohe laufende Unterhaltungsaufwendungen. GR Hirsch ergänzt, man habe in der Vergangenheit mit Wasserrinnen keine guten Erfahrungen gemacht. Die Herstellung einer Wasserrinne sei extrem teuer und der Unterhaltungsaufwand immens hoch. Er könne sich auf dem neu zu gestaltenden Platz durchaus Kunst in Form von Skulpturen vorstellen. Der Architekt kündigt an, der Wunsch, auf dem Krone-Areal das Element Wasser einzubringen, werde sich aufgrund der erforderlichen Technik und den baulichen Maßnahmen auf rund 80.000€ belaufen. Eine so herausragende repräsentative Gestaltung sollte – so die Meinung von Harald Fischer – im vorderen Bereich des Rathausvorplatzes angeboten werden.

GR‘in Hildebrandt spricht sich vehement für die Berücksichtigung von Wasser in der Planung aus. Wo Wasser ist, sind auch Kinder, wo Kinder sind, ist Leben. Diese Auffassung vertritt auch GR Seitz und sein Fraktionskollege, GR Kaess. GR Weiler regt eine einfache, weniger kostspielige und wartungsarme Lösung für ein Wasserspiel an und verweist beispielhaft auf Kaskaden. GR Seitz will zwar keine Platzverkleinerung durch die Wasserspiele in Kauf nehmen, führt aber den Mitgliedern des Gemeinderates vor Augen, „die Gemeinde nehme 379.000€ in die Hand, um einen toten Platz zu gestalten.“ Er sei der Meinung, man müsse die Albershäuser von Anfang an durch attraktive Angebote auf den Platz ziehen. Ein wichtiger Faktor hierfür sei das belebende Element Wasser. Er könne sich eine Fontäne sehr gut vorstellen. Die strengen, geometrischen Formen des gesamten Bau-Entwurfs seien für ihn zwar gewöhnungsbedürftig gewesen, würden aber den Baustil des Rathauses widerspiegeln und seien vom Planer durch kreative Grünbereiche optimal ergänzt worden. Die Bänke, merkt der Gemeinderat jedoch an, seien vom Sitzkomfort her noch verbesserungsfähig. Sitzgelegenheiten

sollen neben dem ansprechenden Design auch bequem sein, wenn sie intensiv genutzt werden sollen.

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Mit sechs Ja-Stimmen (GRe Kaess, Seitz, Mayer-Joecks, Hildebrandt, Alt und Stelzer) und fünf Nein-Stimmen (Bürgermeister Bidlingmaier, GRe Hirsch, Fischer, Hedrich und Weiler) wurde beschlossen, den Planer zu beauftragen, dem Gremium bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Vorschläge für ein wasserführendes Element auf dem Krone-Areal zu unterbreiten.

 

  1. Mit einer Enthaltung (Bürgermeister Bidlingmaier) und einer Gegenstimme (GR Stelzer) wurde beschlossen, den Planer zu beauftragen, dem Gremium bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Vorschläge zur Integration von Spielgeräten auf dem Krone-Areal vorzulegen.

 

  1. Das Beleuchtungskonzept ist zu erarbeiten und dem Gremium zu präsentieren.

 

  1. Der Entwurf wurde – mit den Maßgaben Punkt 1 bis 3 – einstimmig beschlossen.

 

  1. Der Baubeschluss soll am 30. Oktober 2015 gefasst werden.

 

 

Bürgermeister Bidlingmaier bedankt sich beim Planer und verabschiedet ihn.

 

Blutspenderehrung

Bürgermeister Jochen Bidlingmaier bedankt sich bei den Blutspendern, die durch ihren Einsatz Leben retten und Forschungsarbeit ermöglichen

Mit seinem Dank hat der Rathauschef die Bitte und den Aufruf verbunden, es mögen in Zukunft noch viele bereit sein, ihr Blut zu spenden. Blut kann nicht künstlich hergestellt werden, nur mit Unterstützung der Spender ist es möglich, viele Menschen vor dem sicheren Tod zu bewahren.

Die aktuell geehrten Blutspender ermunterte er, sich weiter in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.

Zusammen mit den Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes ehrt der Vorsitzende folgende Blutspender:

Für 25-maliges Blutspenden werden geehrt:

Gudrun Lang

Uli Girschele

Tanja Schädel

Für 10-maliges Blutspenden werden geehrt:

Eva Hoffmann

Stefan Allich (entschuldigt)

Ingeborg Linhart (entschuldigt)

 

Bürgermeister Bidlingmaier überreicht den Blutspendern ein Geschenk der Gemeinde und verabschiedet diese.

 

Innenbereichssatzung Fl.st. Nr. 163

Bürgermeister Bidlingmaier ruft den Sachverhalt in Erinnerung.

Er erklärt, das Flurstück Nr. 163 befinde sich nach derzeitiger Rechtslage in einer städtebaulichen Übergangslage zwischen Innen- und Außenbereich. Nun soll mit Hilfe einer Klarstellungssatzung ein Teil des Flurstücks mit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Damit werden offene Zweifel über die anteilige Bebaubarkeit des Flurstücks ausgeräumt und das Baugenehmigungsverfahren vom Streit über die Zuordnung des Baugrundstücks zum Innen- oder Außenbereich entlastet. Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches ist die Klarstellungssatzung von den verfahrensmäßigen Anforderungen freigestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung und Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nicht durchgeführt. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird die Klarstellungssatzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt für den im Lageplan vom 02.10.2015 (vgl. BU 35/2015) dargestellten Bereich nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Klarstellungssatzung „Sparwieser Straße – Teilbereich des Flurstücks Nr. 163“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungssatzung „Sparwieser Straße – Teilbereich des Flurstücks Nr. 163“ in der Fassung vom 02.10.2015 (vgl. BU 35/2015) wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Gemeinderates wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Verschiedenes

  1. Bebauungspläne

Bürgermeister Jochen Bidlingmaier informiert das Gremium darüber, dass die Bebauungspläne „Ortsmitte“, „Fuchseckstraße“ und „Eschle“ erst am 30. Oktober 2015 im Gremium behandelt werden können. Die Träger öffentlicher Belange hatten um Fristverlängerung gebeten. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.

  1. Einvernehmen erteilt

Zu zwei Baugesuchen hat die Verwaltung das Einvernehmen erteilt, nachdem die vom Technischen Ausschuss geforderten Planänderungen durch die Bauherren erfolgt sind. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.

  1. Aufgrabungen im Gehwegbereich

GR Hedrich erkundigt sich, ob es sich bei den Aufgrabungen in den Gehwegbereichen um die Verlegung von DSL-Leitungen handle, was der Bürgermeister bestätigt.

  1. Seilbahn am Spielplatz im Gemeindeländergebiet

GR Hedrich weist darauf hin, dass die Seilbahn auf dem Spielplatz im Gemeindeländergebiet beim Aufprall sehr lärmintensiv sei. Nach Auskunft der Verwaltung gibt es jedoch von den Anwohnern keine Beschwerden.

Ergänzend möchte GR‘in Hildebrandt wissen, ob es für die Seilbahn eine Altersbeschränkung gebe, was der Vorsitzende verneint.

  1. Omnibusverkehr in der Ebersbacher Straße

GR Hedrich erkundigt sich, ob Beschwerden der OVG vorliegen würden, die Parksituation in der Ebersbacher Straße mache zeitenweise ein Passieren der Straße mit Omnibussen fast unmöglich. Die Verwaltung verneint diese Anfrage

  1. Dirtpark

GR Weiler regt nochmals an, den Dirtpark zu mähen. Die Verwaltung sichert Erledigung zu.

  1. Glascontainer versetzt

GR‘ Hildebrandt spricht sich lobend bezüglich der Versetzung der Glascontainer entlang der Schulstraße zum oberen Parkplatz neben der Schulsporthalle aus.

 

PM

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