Göppingen: Datenübermittlung für den freiwilligen Wehrdienst

Das Bürgerbüro informiert über die Datenübermittlung für den freiwilligen Wehrdienst und die Möglichkeit, dieser zu widersprechen.

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist beim Bürgerbüro Göppingen, Hauptstraße 1, oder bei den Bezirksämtern schriftlich einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

PM

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