Freihandelsabkommen TTIP: Stadt unterstützt die Initiative der Kommunalen Spitzenverbände
Mehrheitlich bei nur einer Enthaltung sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Initiative der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Verband kommunaler Unternehmen (VKU)) zu den Verhandlungen über die transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und zu den weiteren derzeit in Verhandlungen befindlichen Handelsabkommen (CETA und TiSA) zu unterstützen.
Dabei geht es auch und im Besonderen darum, sich dem gemeinsamen Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände anzuschließen und dieses noch zu erweitern.
Nicht nur nach Ansicht der Spitzenverbände bergen Freihandelsabkommen erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Vor allem Marktzugangsverpflichtungen, wie sie im TTIP angedacht sind, sind geeignet die kommunale Organisationsfreiheit und damit einen zentralen Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung auszuhöhlen. Die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ist aber gerade im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge von grundsätzlicher Bedeutung. Es liegt im ureigenen Interesse der Kommunen, die ihr obliegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht nur an fiskalischen Aspekten auszurichten, sondern ortsnah und unter Berücksichtigung und Abwägung verschiedener ortsspezifischer Gemeinwohlbelange zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.
Der Gemeinderat fordert die auf europäischer und nationaler Ebene politisch Verantwortlichen dazu auf, die Transparenz der Verhandlungsführung deutlich zu erhöhen, die europäische Bürgerschaft schnellstens über deren Inhalte zu informieren und die Belange der Kommunen nachhaltig zu vertreten.
Insbesondere fordert der Geislinger Gemeinderat, dass die Kommunale Daseinsvorsorge, darunter die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen, sowie die Leistungen im Kulturbereich von allen Marktzugangsverpflichtungen in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird, und Rekommunalisierungen von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge möglich bleiben. Außerdem ist das Gremium der Meinung, dass Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zurückbleiben darf und Regelungen auf Bundes- und Länderebene, wie z.B. das Tariftreuegesetz, möglich bleiben.
Außerdem fordert der Gemeinderat, dass in den derzeit in der Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle Investitionsschutzregelungen und demokratisch unkontrollierte Schidesgerichte verzichtet wird sowie die insbesondere hinsichtlich Arbeits-,Sozial-,Verbraucher- und Umweltschutz in der EU einheitlich oder national geltenden Standards keinesfalls mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen. Die Ratsmitglieder fordern auch, dass Vertretungen der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienstleistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratungsgruppen mit angemessenen Beteiligungsrechten ausgestattet werden. Auf Antrag der SPD-Rathaus-Fraktion wurde der ursprünglich von der Stadtverwaltung vorgelegte Beschlussvorschlag noch ergänzt.
Die von der GAL–Rathausfraktion beantragte Mitgliedschaft der Stadt in der Initiative „10.000 Kommunen TTIPfrei“ wurde mit 8 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 6 Ja-Stimmen jedoch abgelehnt. Auch der ebenfalls von der GAL gestellte Antrag, die Abkommen TTIP, CETA und TISA grundsätzlich abzulehnen wurde bei 9 Gegenstimmen, 3 Ja-Stimmen sowie 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Großteil des Gremiums sah es als effektiver an, sich hinter die kommunalen Spitzenverbände zu stellen und diese zu unterstützen. Man könne so viel mehr erreichen als mit einer Resolution einer einzelnen Kommune.
Die Verwaltung wird nun die Stellungnahme des Gemeinderats den kommunalen Spitzenverbänden, sowie dem Bund und der EU zukommen lassen. Außerdem soll auch ATTAC informiert werden.
Das Projekt KiFa (Kinder- und Familienbildung) gibt es künftig an drei Geislinger Kindertagesstätten
Ab kommendem Kindergartenjahr wird KiFa nicht nur im Kindergarten Bunte Welt in der Parkstraße sondern in zwei weiteren städtischen Kindertagesstätten angeboten.
Laut einstimmigem Gemeinderatsbeschluss sollen KiTas berücksichtigt werden, die mindestens einen Migrantenanteil von 50 Prozent aufweisen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Stadt die vom Landkreis Göppingen in Aussicht gestellten Fördergelder – einmalige finanzielle Unterstützung für die ersten drei Jahre der Einführung – erhält.
Die finanzielle Förderung für das Projekt im Kindergarten Parkstraße läuft mit Ablauf des 31. Juli 2015 aus. Da es die Vertreter des Gemeinderats aber als sinnvoll und wichtig erachten, in dieser Einrichtung das Projekt fortzuführen wird die Stadt ab August die vollen Kosten dafür tragen. Bisher erhielt man hierfür pro Jahr vom Landkreis 5.000,00 Euro, die künftig von der Stadt aufgebracht werden müssen. Pro Einrichtung verursacht dieses Projekt im Jahr rund 11.000 Euro an Kosten. Somit ist ab nächstem Jahr ein Betrag in Höhe von 33.000 Euro im Haushalt zu veranschlagen. Da für den Zeitraum September bis Dezember 2015 im Haushalt keine Finanzmittel angemeldet wurden musste der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000 Euro genehmigen. Für die ersten drei Jahre übernimmt, sofern der Antrag genehmigt wird, das Landratsamt pro Einrichtung und pro Jahr 5.000,00 Euro.
Das Landratsamt Göppingen bewilligt maximal für 4 Kindertagesstätten die finanzielle Unterstützung. Es muss sich allerdings um die Neueinführung des Projekts an der jeweiligen KiTa handeln. Sollten dem Landratsamt mehr als 4 Bewerbungen zugehen entscheidet eine Jury aus Vertretern des Kreisjugendamtes und des Kreissozialamtes über die Bewilligung.
Neue Betreuungsangebote an verschiedenen Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2015/2016
Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen war sich der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung einig, die Betreuungsformen und Öffnungszeiten in verschiedenen Kindertagesstätten an die vorliegenden Begebenheiten anzupassen. Insbesondere wird dabei den Bedürfnissen der Familien Rechnung getragen.
Auf Empfehlung des Kindergarten-Trägerausschusses ergeben sich ab dem kommenden Kindergartenjahr folgende Änderungen:
– im Kindergarten Bleichstraße wird eine weitere halbe Gruppe mit 11 Plätzen eingerichtet. Im diesem Zusammenhang wird im pädagogischen Bereich eine Stelle neu geschaffen. Dadurch entstehen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von 47.000 Euro.
– Im evangelischen Kindergarten Aufhausen werden in einer Gruppe künftig verlängerte Öffnungszeiten angeboten. In der dortigen halben Gruppe sollen künftig bis zu sechs Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden dürfen. Bei der evangelischen Kirche Aufhausen muss demzufolge der Personalschlüssel um 0,4 Stellen aufgestockt werden, was eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von 15.000 Euro ab 2016 für den städtischen Haushalt bedeutet.
– Im Kindergarten Türkheim richtet die Stadt eine weitere halbe Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und 12 Plätzen ein. Der Kindergarten wird ab Herbst mit eineinhalb Gruppen fortgeführt. Die Kosten für die damit verbundene Neuschaffung von 0,6 Stellen belaufen sich auf rund 28.000 Euro jährlich.
– Im Kindergarten Niemöller werden sechs Regelplätze in Tagheimplätze umgewandelt. Die evangelische Gesamtkirche erhöht deshalb ihren Personalschlüssel um 0,3 Stellen. Der städtische Betriebskostenzuschuss erhöht sich somit jährlich um 5.000 Euro.
Jonica Sperling vom Sachgebiet Jugend, Bildung und Betreuung erklärte, dass die Geburtenzahlen in Geislingen nach wie vor stabil seien. Vom 01.10.2013 bis 31.09.2014 seien in Geislingen 227 Kinder geboren worden. Der Durchschnitt der letzten 10 Jahre lag bei 221 Kindern.
Im aktuellen Kindergartenjahr bietet die Stadt 803 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren an.
Aufgrund stabiler Geburtenzahlen und vor allem aber hinsichtlich Zuzug und Aufnahmen von Asylbewerberkindern müssen im Bereich der Uhlandschule (Kindergarten Bleichstraße) zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Im Hinblick auf den Anstieg der Geburtenzahlen in Türkheim und der verstärkten Nachfrage nach 2+-Plätzen müssen auch dort zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Im Einzugsbereich Einstein- und Lindenschule (Niemöller-Kindergarten) sowie in Aufhausen wird ein weitergehendes pädagogisches Angebot nachgefragt.
Die Ausbauquote im U3-Bereich liegt in der Stadt bei 28 %. Würde die Stadt die vorgegebene 34 %-Quote erreichen wollen müssten aus heutiger Sicht 38 Plätze neu geschaffen werden. Derzeit sind von 185 vorhandenen Plätzen (Krippenplätze, 2+-Plätze und Tagespflege) 128 belegt. Die Eltern bevorzugen dabei die Krippenplätze; hier sind 76 von 90 Plätzen belegt.
Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015
Wie bereits erstmals im vergangenen Jahr gibt es in diesem Jahr auch wieder drei verkaufsoffene Sonntage. Das Stadtparlament genehmigte jeweils einen Termin im Frühjahr, im Sommer und im Herbst.
Terminiert wurden die verkaufsoffenen Sonntage auf den 12. April (Sternefest), den 14. Juni (Sommerfest) und den 25. Oktober (Brunnenfest). An diesen Sonntagen sind die Geschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Vergnügungssteuersatzung geändert
Zum 1.April 2015 wird der Steuersatz für Geldspielgeräte von 20 Prozent auf 25 Prozent der Bruttokasse erhöht. Dies wurde vergangenen Mittwoch einstimmig vom Gemeinderat so beschlossen.
Gemeinderat und Stadtverwaltung wollen damit erreichen, dass die Anzahl der Spielgeräte in der Stadt eingedämmt wird. Obwohl man durch entsprechende Bebauungspläne die Neuausweisung von Spielotheken, derzeit 20 (!!), einschränken konnte – teilweise haben diese auch den Betrieb aufgegeben – gibt es immer mehr Geldspielgeräte. Seit 2006 hat sich deren Anzahl nahezu verdreifacht (!!!) . Während es 2006 106 Spielgeräte, davon 79 in Spielotheken, gab, waren es vergangenes Jahr bereits 288, davon waren 41 in Gaststätten aufgestellt. Dies obwohl der Steuersatz seit 2011 bei 20 Prozent der Bruttokasse liegt. Nach Ansicht der Stadt dürfen sich die Geldspielgeräte nicht unverhältnismäßig ausbreiten sondern sollten reduziert werden. Dies vor Allem mit Blick auf das Problem der Spielsucht.
Die hohe Anzahl der derzeit vorhandenen Geldspielgeräte und die stetig ansteigenden Vergnügungssteuereinnahmen zeigen, dass die Problematik nicht zu unterschätzen ist.
Die Stadt hat laut Auskunft von Philipp Theiner, zuständiger Fachbereichsleiter, keinerlei Handhabe die täglichen Öffnungszeiten der Spielotheken zu begrenzen. „Es gibt gesetzliche Regelungen, Einschränkungen gibt es nur an Sonn- und Feiertagen“, so Theiner. Die Spielotheken sind in der Regel von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet.
Bebauungsplan in Türkheim: Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss
Auf Anregung des Ortschaftsrats Türkheim wird die als öffentlicher Spielplatz ausgewiesene Grünfläche auf Flurstück 156/28 im Jakob-Scheel-Weg im Baugebiet Heiligenrain aufgegeben. Gemäß dem mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss, 15 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, soll die rund 509 Quadratmeter große Fläche den angrenzenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten werden. Darauf sollen Garagen, Stellplätze oder Carports entstehen. Der größte Teil des Flurstücks, ca. 242 Quadratmeter, soll jedoch als private Grünfläche erhalten bleiben. Die Stadtverwaltung ist bereits mit interessierten Nachbarn in Kontakt.
Außerdem ist geplant, den Jakob-Scheel-Weg, der lediglich 3,5 Meter breit ist, auf bis zu 6,2 Meter auszuweiten. Insbesondere betrifft dies den Kurvenbereich. Festgesetzt wird eine Fahrbahnverbreiterung mit ca. 55 Quadratmeter.
Die Umplanung dieser Fläche stellt laut Verwaltung und Ortschaftsrat kein Problem dar, da der derzeit dort befindliche Kinderspielplatz relativ klein ist und nur noch wenig genutzt wird. Daneben gibt es in Türkheim zwei weitere Kinderspielplätze, einen mit rund 1.491 Quadratmeter an der Oppinger Straße und einen mit rund 2.216 Quadratmeter an der Brühlstraße sowie einen 4.162 Quadratmeter großen Bolzplatz ebenfalls an der Oppinger Straße.
Da es sich beim Bebauungsplan Nr. 51/3/1 Flurstück Nr. 156/28 am Jakob-Scheel-Weg um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt wird dieser im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Es wird jedoch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich geschaffen. In südöstlicher Richtung rund 570 Meter vom Plangebiet entfernt auf dem städtischen Flurstück Nr. 599 soll auf einem 440 Quadratmeter großen Teil eines verbuschten Magerrasens die Schlehensukzession zurückgedrängt und die Fläche über einen Zeitraum von 15 Jahren einmal jährlich durch Ziegenbeweidung gepflegt werden.
Für die Verbreiterung der Straße fallen Kosten von rund 10.000 Euro an. Zudem erhöhen sich die laufenden Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst geringfügig. Die Ausgleichsmaßnahme verursacht rund 1.400 Euro. Demgegenüber
Kann die Stadt durch den Verkauf der Grünfläche mit Einnahmen von rund 22.000 Euro rechnen.
Iris Hummitzsch