Albershausen: Klarstellungssatzung verabschiedet

Das Flurstück Nr. 163 befindet sich nach derzeitiger Rechtslage in einer städtebaulichen Übergangslage zwischen Innen- und Außenbereich. Nun soll mit Hilfe einer Klarstellungssatzung ein Teil des Flurstücks mit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Damit werden offene Zweifel über die anteilige Bebaubarkeit des Flurstücks ausgeräumt und das Baugenehmigungsverfahren vom Streit über die Zuordnung des Baugrundstücks zum Innen- oder Außenbereich entlastet.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Klarstellungssatzung für das Flurstück 163 entsprechend dem vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf

Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches ist die Klarstellungssatzung von den verfahrensmäßigen Anforderungen freigestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung und Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nicht durchgeführt. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses wird die Klarstellungssatzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.

Bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung wird auf den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes verwiesen.

PM

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