Weiterer Kontrollbedarf im Jugendschutz – Viele Verstöße!

In den Städten Göppingen, Eislingen und Geislingen waren in den vergangenen Monaten wieder jugendliche Testkäufer unterwegs, um die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften bei der Abgabe von Alkohol, Tabakwaren und Medien zu kontrollieren. Trotz der wiederholten Kontrollen wurde die Ware in jeder dritten Verkaufsstelle ausgehändigt. Insgesamt wurden 72 Einzelhandelsbetriebe, Gaststätten und Tankstellen kontrolliert, wovon in 24 Fällen ein Verkauf stattfand.

Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen ist leider immer noch ein aktuelles Thema. Alleine im Jahr 2013, so vermeldete das Statistische Bundesamt erst Anfang dieses Jahres, wurden 23.267 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 19 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Ganze 71 Prozent davon waren noch keine 18 Jahre alt.

Bereits seit Ende 2010 führt die Stadt Göppingen Testkäufe durch. Die damaligen Beanstandungsquoten machten deutlich, dass derartige Kontrollen dringend notwendig sind. Die erste landkreisweite Testkaufaktion fand Ende des Jahres 2012 statt und wird seitdem regelmäßig wiederholt. Dabei haben sich die Quoten von 52 Prozent im Jahr 2012 auf 24 Prozent im Jahr 2014 kontinuierlich verbessert. An der aktuellen Aktion waren nun die drei Großen Kreisstädte Göppingen, Eislingen und Geislingen beteiligt.

In Göppingen wurden bei insgesamt 34 Kontrollen zehn Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. Damit hat sich die Beanstandungsquote wie zuletzt bei 29 Prozent eingependelt. Das branchenbezogen beste Ergebnis wurde im Einzelhandel erreicht, wo bei 26 Kontrollen und fünf Verstößen nur noch jeder fünfte Test zu einem negativen Ergebnis führte. Nicht an die guten Zahlen vom vergangenen Jahr anknüpfen konnten die getesteten Gastronomiebetriebe. Hier kam es zu fünf Verstößen bei acht Kontrollen. „Die Entwicklung in Göppingen zeigt grundsätzlich positive Auswirkungen der Testkäufe. Dennoch besteht nach wie vor Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendschutzes. Dies wird auch offen mit den betroffenen Betrieben kommuniziert. Wir möchten mit den Testkäufen dem Einzelhandel und der Gastronomie nicht schaden, sondern diese darauf aufmerksam machen, konsequent die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten“, betont Göppingens Erste Bürgermeisterin Gabriele Zull.

In Eislingen wurden an zwei Tagen bei insgesamt 27 Verkaufsstellen neun Verstöße festgestellt, hiervon vier in Gaststätten (bei zwölf Kontrollen) und fünf im Einzelhandel (bei 15 Kontrollen). Damit hat sich die Beanstandungsquote gegenüber 2014 (42 Prozent) auf 33 Prozent verbessert. Als Begründung für die Verstöße wird oft angeführt, dass die Testkaufperson älter geschätzt wurde und daher kein Ausweis verlangt wurde. Doch selbst wenn dieser vorgezeigt wird, kommt es in Einzelfällen zum Verkauf, sei es, weil das Geburtsdatum nicht genau kontrolliert wird oder das Alter falsch ausgerechnet wird. Die rechtlichen Altersbeschränkungen für diese Waren sind dem Verkaufspersonal in der Regel bekannt, dennoch kann nur mit derartigen Kontrollen die damit verbundene Problematik ins Bewusstsein gebracht werden. „Die Testergebnisse zeigen, dass wir weiterhin diese Testkäufe durchführen müssen, schon allein um das Personal in den Verkaufsstellen zu sensibilisieren“, unterstreicht Oberbürgermeister Klaus Heininger die Notwendigkeit, die Kontrollen auch in Zukunft durchzuführen.

Auch die Stadt Geislingen beteiligt sich regelmäßig an den Testkaufaktionen des Landkreises. Zuletzt waren am 7. Juli minderjährige Testkäufer gemeinsam mit Kollegen der Polizei sowie einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in Geislingen unterwegs, um die örtlichen Einzelhändler zu überprüfen. Obwohl mittlerweile fast alle Kassensysteme das Verkaufspersonal unmittelbar warnen, sobald ein Artikel, der nur an Volljährige verkauft werden darf, über den Scanner gezogen wird, fielen dennoch fünf der insgesamt elf getesteten Verkaufsstellen in Geislingen durch. Dies entspricht einer Quote von 45 Prozent, was gegenüber den letzten Testkäufen im Jahr 2014 (21 Prozent) eine Verschlechterung bedeutet. In einem Zeitraum von nur vier Stunden gelangten die Testkäufer an drei Flaschen Schnaps sowie an Zigaretten und Shishatabak. „Es geht uns bei diesen regelmäßigen Aktionen nicht darum, einzelne Läden an den Pranger zu stellen. Vielmehr möchten wir die Ladeninhaber und vor allem das Verkaufspersonal sensibilisieren den Jugendschutz ernst zu nehmen. Denn wenn die Teenager mit Alkoholvergiftungen in der Notaufnahme der Helfensteinklinik landen, ist es schon zu spät.“ meinte Philipp Theiner, Leiter des Geislinger Ordnungsamtes.

Auf die Kassierer/innen, das Bedienpersonal und die Inhaber der beanstandeten Läden und Gaststätten kommt nun ein Bußgeldverfahren zu. Wiederholte Verstöße führen in der Regel zu einem erhöhten Bußgeld. Es bleibt aber zu hoffen, dass dies nur die Ausnahme sein wird und sich die meisten bereits bewusst sind, dass es sich hierbei keinesfalls um Bagatellverstöße handelt.

PM

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