JU: Keine Lockerung des Tanzverbots an Weihnachten und an den Kartagen

Die Junge Union (JU) im Kreis Göppingen setzt sich für die Beibehaltung des Tanzverbots zwischen Gründonnerstag und Karsamstag sowie an Weihnachten ein und fordert von der Landesregierung Rücksichtnahme darauf. „Bei einer praxisnahen Lockerung des Tanzverbots und Anpassung an die Wirklichkeiten sollte grundsätzlich berücksichtigt werden, dass die christlichen Feier- und Gedenktage um Ostern und an Weihnachten unter allen Umständen vor einer Lockerung gewahrt werden sollten“, so Simon Weißenfels, Vorsitzender des JU Kreisverbands.

Unlängst hatten sich die Nachwuchsorganisationen von SPD und Grünen für eine Abschaffung des Tanzverbots stark gemacht. Das derzeit generell an Sonntagen von 3 bis 11 Uhr geltende Verbot solle nach Forderungen der Grünen Jugend und den Jusos komplett, von 3 bis 24 Uhr an Heiligabend sowie ganztägig am ersten Weihnachtsfeiertag entfallen. Die Vorgaben für Gründonnerstag und Karsamstag sollten gelockert werden, während das ganztägige Verbot am Karfreitag bestehen bleiben solle.

Die Junge Union im Kreis Göppingen fordert die Landesregierung dazu auf, den Vorschlag ihrer Nachwuchsorganisationen und den geplanten Beschluss des Innenministers Gall zu überdenken. Zwar dürfen religiöse Bräuche nicht der gesamten Gesellschaft auferlegt werden, aber im christlich abendländischen Baden-Württemberg gehören christliche Feiertage aus Sicht der JU geschützt. „Wir als Christen achten andere Religionen und deren Veranstaltungen und Festtage und ebenso müssen dann christliche Feiertage in einem christlichen Land respektiert werden. Um den Betreibern von Bars und Diskotheken und deren Besuchern entgegenzukommen, ist über eine Lockerung an einzelnen Feiertagen nachzudenken, aber eine grundsätzliche Aufhebung des Tanzverbots an christlichen Gedenktagen kommt für uns nicht in Frage“, so JU-Kreisgeschäftsführerin Sonja Grässle abschließend.

PM

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