Auch im Kreis Göppingen: Keine Tabuzonen für Windkraftanlagen im Umkreis von Wetterradarstationen

Die vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zum Interessenkonflikt zwischen Windkraftausbau und den Belangen des Deutschen Wetterdienstes, DWD, liegen vor und wurden heute veröffentlicht.

In einem Fachgutachten wurden zunächst die möglichen Beeinträchtigungen eines Wetterradars durch eine Windkraftanlage dargelegt.

Das Rechtsgutachten befasst sich mit der Frage, inwieweit der Deutsche Wetterdienst als Träger öffentlicher Belange eine Art Vetorecht in Anspruch nehmen kann, um den Bau von Windkraftanlagen zu verhindern.

Windräder, das ist das Ergebnis des Fachgutachtens der Airbus Defence and Space GmbH in Bremen, können ein Wetterradar in zweierlei Hinsicht stören. Zum Einen durch den Mast, der zu einer so genannten Verschattung des Radars führen kann – hinter dem Mast kann nicht gemessen werden.

Zum anderen in eingeschränktem Ausmaß durch den Rotor, der Radarstrahlen reflektieren und damit Fehlmeldungen beim Deutschen Wetterdienst auslösen könnte.

Je nach Entfernung der Anlage vom Radar sind die Beeinträchtigungen stärker oder schwächer. Insgesamt hat sich herausgestellt, dass die Beeinträchtigungen deutlich geringer sind als bislang gedacht.

Das Rechtsgutachten der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP in Frankfurt legt dar, dass der Deutsche Wetterdienst trotz möglicher Beeinträchtigungen nicht pauschal auf Mindestabstände für Windräder bestehen darf. Stattdessen stehe der DWD in der Pflicht, geltend gemachte Störungen im Einzelfall zu begründen und zu belegen, so dass die Genehmigungsbehörden eine Abwägung zwischen den Belangen des DWD und den Belangen anderer Betroffener vornehmen können. Dabei muss dann auch berücksichtigt werden, inwieweit der DWD durch einfache technische Maßnahmen selbst dazu beitragen kann, eine konkrete Beeinträchtigung zu vermeiden.

In dem Gutachten wird den Behörden ein Prüfraster empfohlen, mit dem Einwendungen des DWD bewertet werden können.

Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete die beiden Gutachten als „sehr gute und notwendige Hilfestellung für die Genehmigungsbehörden im Umgang mit Einwendungen des Deutschen Wetterdienstes“. Es sei ein bundesweites Problem, dass der Deutsche Wetterdienst den Verzicht auf Windenergieanlagen in einem Radius von 5 Kilometern um seine Radarstationen sowie Beschränkungen bei der Anlagenhöhe in einem Radius von 15 Kilometern fordere und darauf bestehe. Das würde in vielen Fällen den Bau einer Windenergieanlage faktisch ausschließen.

„Dieses Vetorecht hat der DWD definitiv nicht!“, sagte Untersteller. „Es wird stets im Einzelfall zu prüfen sein, ob seiner Einwendung gefolgt wird oder aber das Windrad genehmigt werden kann.“

Mit den beiden Gutachten könnten die Genehmigungsbehörden jetzt eine fundierte Entscheidung über einen Genehmigungsantrag für eine Windkraftanlage in Abwägung zu den Belangen des Deutschen Wetterdienstes treffen.

Wetterradarstationen

Der Deutsche Wetterdienst betreibt in Baden-Württemberg auf dem Feldberg und bei Türkheim auf der Schwäbischen Alb jeweils eine Wetterradarstation.

Der Konflikt zwischen Windkraftausbau und Belangen des Deutschen Wetterdienstes ist bei der Radarstation in Türkheim besonders relevant, da hier einige windhöffige Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen sind, die bei Erfüllung der DWD-Forderungen nicht nutzbar wären.

Fachgutachten (PDF)

Rechtsgutachten (PDF)

PM

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