Wäschenbeuren: Bebauungsplan Heuhofstraße-Krettenbach – Satzungsbeschluss gefasst – Baufläche wird zum Verkauf freigegeben

Wie bereits Anfang April im Mitteilungsblatt berichtet, wurde vom Gemeinderat der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Heuhofstraße-Krettenbach“ im Kreuzungsbereich Heuhofstraße/Schillerstraße gefasst.

Hintergrund ist das Ziel einer gesteigerten, innerörtlichen Nachverdichtung. Die bisher nicht genutzte öffentliche Freifläche soll nun einer Bebauung zugeführt werden. Am 07.05.2015 wurde die Verwaltung formell beauftragt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern und die entsprechende Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die angefertigten Planunterlagen wurden daraufhin bis einschließlich 23.06.2015 öffentlich ausgelegt.

Die dort vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurden nun in der vergangenen Sitzung abgewogen und teilweise zum Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs gemacht. Die vorgenommenen Änderungen ermöglichten dabei einen Satzungsbeschluss ohne erneute Auslegung.

Für das zentral gelegene, ca. 434 qm große Baugrundstück, können nun Bewerbungen eingereicht werden. Rahmenbedingungen auf einen Blick:

Preis pro m² Grundstücksfläche einschließlich Erschließungs- Wasserversorgungs- Entwässerungs- und Klärbeiträge = 250 €/m² Grundstücksfläche

Zahlungsfrist: 4 Wochen nach Vertragsabschluss

Bewerbungseingang: 08.09.2015. Der Eingang der Bewerbungen wird bei der Vergabeentscheidung nicht berücksichtigt.

Verwendet werden sollte das nachstehende Formular. Bei individuell abgefassten Bewerbungsschreiben bitten wir die von der

Gemeindeverwaltung gewünschten Fragen auf jeden Fall mit aufzunehmen. Die zu einem früheren Zeitpunkt eingereichten Bewerbungsschreiben können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Das Familienförderprogramm gilt auch beim Erwerb dieses Bauplatzes.

PM

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