Albershausen: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Fuckseckstraße“ gefasst – Schaffung von neuem Wohnraum

Bürgermeister Jochen Bidlingmaier führte aus, in der Gemeinde Albershausen wurde in den letzten Jahren ein hoher Wert auf die Entwicklung innerörtlichen Baupotentiale zur Nachverdichtung gelegt. Die Innenentwicklung geschieht größtenteils durch die Schließung von Baulücken, die jedoch auf der freiwilligen Bebauung oder Veräußerung der Grundstücke durch die Grundstückseigentümer basiert.

Die Gemeinde ist daher auf ein Tätigwerden der Eigentümer angewiesen, da sie keinen direkten Zugriff auf die Grundstücke hat.

Da in Albershausen aufgrund des anhaltenden Bevölkerungszuwachses mittelfristig ein hoher Bedarf an neuen Wohnstandorten zu erwarten ist, wurden im Rahmen einer alternativen Prüfung potentielle Wohnstandorte ermittelt und bewertet. Hierzu gehört unter anderem der Wohnstandort im Bereich der Fuchseckstraße. Nach einer ersten Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Plangebiet besteht die Mitwirkungsbereitschaft, einen Großteil der Flächen für die Entwicklung eines ersten Bauabschnittes zur Verfügung zu stellen.

Das Plangebiet „Fuchseckstraße“ befindet sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Uhingen – Albershausen innerhalb der geplante Wohn- und Mischbaufläche „Albstraße“ mit einer Gesamtgröße von insgesamt 7,9 ha. In einem ersten Schritt soll nun der erste Bauabschnitt entlang der Fuchseckstraße mit einer Größe von ca. 1 Hektar entwickelt werden. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfes wurden verschiedene Erschließungs- und Bebauungsvarianten geprüft. Hierbei wurden auch eine langfristige Erweiterung nach Norden und die Weiterführung des Erschließungskonzeptes berücksichtigt.

Um für das Plangebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen und eine neue Bebauung verträglich in den Bestand einzufügen ist es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung schlug daher vor, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Fuchseckstraße“ einzusteigen.

Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse als vorläufig zu bezeichnen und kann sich im Zuge des weiteren Verfahrens verändern.

Aufgrund der bestehenden drei- bis viergeschossigen Bebauung entlang der Fuckseckstraße können gegenüber keine Einfamilienhäuser geplant werden, erläuterte der anwesende Planer, Manfred Mezger vom Planungsbüro mquadrat. Pro Gebäude sind maximal acht Wohneinheiten zulässig. Im rückwärtigen Bereich erfolgt eine Abstufung der Bebauung als Übergang zur freien Landschaft.

Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) wandte sich gegen die Anlegung öffentlicher Parkplätze, da diese von Dauerparkern missbraucht werden und der Öffentlichkeit dadurch nicht zur Verfügung stehen. Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) hielt es für wichtig, die Firstrichtung vorzugeben, um eine geordnete Bebauung zu gewährleisten.

Mit dem Bebauungsplan-Vorentwurf kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen durchgeführt werden.

Der Gemeinderat fasste deshalb die entsprechenden Beschlüsse.

PM

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