Neben redaktionellen Änderungen gibt es aus Sicht der Verwaltung bei der Festsetzung der Gebühren Handlungsbedarf.
Die Kosten für die Bestattung an sich sollten zu 100% den Nutzberechtigen in Rechnung gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass bei den neuen Grabkammern die Bestattungsgebühr erhöht werden muss. Seit kurzem wird in diese beigesetzt. Für die beauftragte Firma ist die Beisetzung nur mit einem erschwerten Aufwand machbar, sodass hier auch eine entsprechend höhere Rechnung an die Gemeinde gestellt wird.
Bezüglich der Nutzungsgebühren werden bei den einzelnen Bestattungsformen unterschiedliche Kostendeckungsgrade erreicht. Bei der Bemessung der Gebühren sollte, so der Vorschlag der Verwaltung, insbesondere die Nachfrage nach den einzelnen Bestattungsformen berücksichtigt werden.
Die Gemeinderäte Hermann Weiler und Martin Kaess (beide FWS) waren der Meinung, der Preis für Grabkammern sei zu hoch. Die Hinterbliebenen seien – im Vergleich zur Urnenbestattung – durch die Bepflanzung und die Beschaffung des Grabsteins schon stärker belastet. Diese Auffassung vertrat auch Gemeinderat Roland Hirsch (BWV).
Vorgeschlagen wurde, bei den Bestattungsgebühren dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und im Gegenzug bei den Überlassungs- und Grabnutzungsgebühren eine entsprechende Reduzierung vorzunehmen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag.
Auch die Gebühren für die Abräumung von Grabstellen mussten leicht angepasst werden.
Bei den Gebühren zu sonstigen Bestattungsformen wurden geringfügige Änderungen vorgenommen.
Im Weiteren wurde in der Friedhofssatzung der Zuschlag für Auswärtige gänzlich gestrichen.
PM