Von insgesamt 248 Millionen Euro, mit denen Investitionen von finanzschwachen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gefördert werden sollen, stehen rund 4,4 Millionen Euro finanzschwachen Kommunen im Landkreis Göppingen zur Verfügung. Dies hat Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute (26. Juni 2015) bekannt gegeben. Das Geld stammt aus einem Sondervermögen des Bundes, mit dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von finanzschwachen Kommunen unterstützt werden.
„Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen weitere wichtige Zukunftsinvestitionen im Landkreis Göppingen“, betonen die Landtagsabgeordneten Hofelich und Binder. In Baden-Württemberg werden von dieser Summe 40 Millionen Euro in den Breitbandausbau fließen und weitere 40 Millionen werden über den sogenannten Ausgleichstock verteilt, aus dem vor allem kleinere Gemeinden bei besonderem Bedarf unterstützt werden. Die rund 4,4 Millionen Euro für finanzschwache Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen stammen aus der pauschalen Investitionsförderung in Höhe von 168 Millionen Euro. Für die Verteilung hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, dass dabei unter anderem die Steuerkraft und die Arbeitslosigkeit als Kriterien einbezogen werden. „Damit werden vor allem die Kommunen im Kreis profitieren können, die auf Grund unterschiedlichster Faktoren den größten Nachholbedarf haben“, so Binder und Hofelich weiter.
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Kommunen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent erbringen. Das ist im entsprechenden Bundesgesetz festgeschrieben. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft arbeitet nun an einer entsprechenden Förderrichtlinie, die dann auch den Startschuss für die kommunalen Anträge liefern wird.
ERGÄNZENDE INFORMATION:
Aus der mit dieser Mitteilung versendeten Tabelle geht hervor, wieviel die Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen im Einzelnen voraussichtlich erhalten werden. Diese Pauschalverteilung basiert auf den bisher zwischen Land und Kommunen festgelegten Bedingungen. Die konkrete Verteilung erfolgt erst nach Eingang aller Anträge und nach den dann geltenden Förderrichtlinien.
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG): Budgets – Pauschale Investitionsförderung
Stadt/Gemeinde Zuwendung gesamt/Zuwendung je Einwohner
117002 Aichelberg 12.166,60 € € 9,60 €
117003 Albershausen 97.406,00 € 22,98 €
117007 Bad Überkingen 3.732,31 € 0,99 €
117009 Birenbach 39.847,91 € 21,30 €
117010 Böhmenkirch 42.262,93 € 7,65 €
117011 Börtlingen 40.213,82 € 23,34 €
117014 Deggingen 43.122,83 € 8,14 €
117015 Donzdorf , Stadt 153.756,57 € 14,26 €
117016 Drackenstein 15.120,35 € 36,00 €
117018 Ebersbach an der Fils, Stadt 193.952,10 € 12,77 €
117019 Eislingen/Fils, Stadt 591.529,76 € 29,53 €
117023 Gammelshausen 23.436,72 € 16,39 €
117024 Geislingen/Steige, Stadt 783.112,79 € 29,48 €
117025 Gingen an der Fils 83.007,33 € 19,18 €
117026 Göppingen , Stadt 1.421.525,96 € 25,41 €
117028 Gruibingen 13.794,91 € 6,62 €
117029 Hattenhofen 35.859,46 € 12,38 €
117031 Hohenstadt 18.076,09 € 23,94 €
117033 Kuchen 122.416,14 € 22,50 €
117037 Ottenbach 46.836,84 € 19,36 €
117038 Rechberghausen 66.651,02 € 12,51 €
117042 Salach 50.964,08 € 6,54 €
117043 Schlat 31.322,14 € 18,80 €
117049 Süßen, Stadt 127.520,62 € 12,95 €
117051 Uhingen, Stadt 153.719,98 € 11,12 €
117053 Wäschenbeuren 97.643,84 € 25,19 €
117055 Wangen 64.162,82 € 20,88 €
117058 Wiesensteig, Stadt 18.606,67 € 9,17 €
117061 Lauterstein, Stadt 50.038,58 € 19,38 €
LKR Göppingen 4.441.807,17 € 17,78 €