Sie möchten die Miete für Ihr Ferienhaus in Italien, die Rechnung Ihres belgischen Handwerkers oder das in Frankreich gekaufte Auto bar bezahlen? Das ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, denn in vielen EU-Staaten gibt es Grenzen für Bargeldzahlungen bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern.
Wer mehr zu bezahlen hat, muss dies dann per Banküberweisung, Geld- oder Kreditkarte tun, ansonsten drohen Strafen bis zu 40 % der bar bezahlten Summe. So sollen Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverkehr eingedämmt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert in einer interaktiven Europakarte über die Situation in den einzelnen Staaten. Das Wichtigste:
- Bis 1.000 €: Italien, Portugal
In Italien liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 999,99 €. Mieten – auch von Feriendomizilen – dürfen grundsätzlich nicht bar bezahlt werden. Auch in Portugal muss man Beträge über 1.000 € per Banküberweisung, Kreditkarte oder Scheck begleichen.
- Bis 1.500 €: Griechenland
Einzige Ausnahme ist in Griechenland bislang noch der Autokauf.
- Bis ca. 2.260 €: Rumänien
Hier gilt eine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 RON (ca. 2.260 €) pro Person und Tag.
- Bis 3.000 €: Belgien
Waren und Dienstleistungen dürfen nur bis 3.000 € bar bezahlt werden. Grundsätzlich kein Bargeld darf beim Immobilienerwerb fließen.
- Bis 5.000 €: Slowakei
Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Händlern liegt hier die Grenze bei 5.000 €.
- Bis ca. 7.668 €: Bulgarien
Beträge über 15.000 Lew (ca. 7.668 €) müssen per Bankzahlung beglichen werden – selbst wenn der Betrag in Raten gezahlt werden soll.
- Bis 13.000 €: Tschechische Republik
Pro Tag können Verbraucher bis zu 350.000 tschechische Kronen in bar bezahlen.
- Bis 15.000 €: Spanien, Frankreich, Polen
In diesen Ländern dürfen ausländische Verbraucher, die nicht im Land leben, bis 15.000 € in bar bezahlen.
- Keine Höchstgrenze, aber Ausnahmen in der Praxis: Finnland, Estland, Irland und Schweden, Ungarn und den Niederlanden
In einigen europäischen Staaten haben Händler z.B. das Recht, Bargeld über einer bestimmten Summe abzulehnen, ebenso wie große Geldscheine oder die Zahlung mit mehr als 50 Geldstücken. Über diese Ausnahmen müssen Verbraucher im Geschäft vorab entsprechend informiert werden. In einigen Ländern wird der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen, wenn der Händler für größere Barzahlungen keine Steuern und Mehrwertsteuer abführt.
- Keine Höchstgrenze: Luxemburg, Österreich, Slowenien, Malta, Zypern, Island, Litauen und Lettland.
Achtung: Wer innerhalb der EU mit Bargeld über 10.000 € reist, muss auf Anfrage den Betrag beim Zoll anmelden.
Infos und Tipps zum Geldabheben, zu Kartenzahlung und –verlust im EU-Ausland gibt es unter www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/bezahlen-in-der-eu
PM