Regierungspräsidium weist neue Naturschutzgebiete aus, 76,3 Hektar im Landkreis Göppingen

Das Regierungspräsidium hat in diesen Tagen zwei neue Naturschutzgebiete in den Landkreisen Heidenheim und Göppingen in der Nähe von Söhnstetten ausgewiesen: „Bullenberg-Dudelberg-Stockhau“ mit einer Größe von 101,4 Hektar und „Kutschenberg-Heuschlaufenberg-Stürzelberg“ mit 76,3 Hektar.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer sagte: „Die Ausweisung der beiden Naturschutzgebiete ist ein erster Schritt, die beeindruckende Heidelandschaft auf der Heidenheimer Alb dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Naturschutzgebiete sind Investitionen in die Zukunft und ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt“, betonte Reimer.

„Der Naturschutzgebietsstatus ist auch ein Beitrag gegen das Artensterben und den zunehmenden Verlust von Biotopen. Einen nachhaltigen Schutz für seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere erreichen wir sehr wirkungsvoll, indem wir solche Gebiete ausweisen.“

Die Schutzgebietsverordnungen werden demnächst im Gesetzblatt verkündet und treten nach einer zweiwöchigen Auslegungsfrist in Kraft.

Mit den beiden neuen Naturschutzgebieten wächst die Zahl der Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart auf 259.

Weitere Informationen:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als höhere Naturschutzbehörde dafür zuständig, Naturschutzgebiete auszuweisen und damit Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere sowie Landschaften von besonderer Eigenart und Schönheit zu erhalten. Die beiden auf der Heidenheimer Alb gelegenen Gebiete werden den Anforderungen an ein Naturschutzgebiet mehr als gerecht: Über 650 Pflanzen- und Tierarten konnten nachgewiesen werden, wovon einige in den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere aufgeführt sind. Besonders hervorzuheben sind Katzenpfötchen, Küchenschelle sowie verschiedene Enzian- und Orchideenarten. Schmetterlinge wie Rotbraunes Wiesenvögelchen, Heuschrecken wie Rotflügelige Schnarrschrecke und Vögel wie Milane und Neuntöter haben hier ihr Refugium. Zudem halten sich regelmäßig Fledermäuse in den Gebieten auf.

Zentrales Schutzgut sind Wacholderheiden und wacholderfreie Kalkmagerrasen in vielfältiger Ausprägung. Sie machen in ihrer guten und charakteristischen Ausbildung die Eigenart und Schönheit der Umgebung von Söhnstetten aus. Im Landkreis Heidenheim sind solche Heiden zwischen 1960 und 1990 um 40 Prozent zurückgegangen. Hauptursachen sind mangelnde Nutzung, Aufforstung, Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und Überbauung. Angrenzend an die Heiden kommen weitere hochwertige Lebensräume vor, wie Blumenwiesen (mageren Flachland-Mähwiesen) und sogenannte Buchenalthölzer. Dabei handelt es sich zum Teil um ehemalige Weidewälder mit vielen eindrucksvollen, oft mehrstämmigen, alten Buchen, die reichlich Totholz und Baumhöhlen aufweisen. Dieses Mosaik an Lebensräumen ist die Grundlage für den Artenreichtum und nicht zuletzt für ein schönes Landschaftsbild.

Eine Heidelandschaft ist nicht selbstverständlich. Damit die Landschaft so schön und artenreich bleibt, muss sie wie bisher naturverträglich genutzt und gepflegt werden. In den Naturschutzgebieten heißt das konkret: Wacholderheiden und Magerrasen werden beweidet, damit sie nicht zuwachsen. Schafherden mit Wanderschäfer und Hütehunden ziehen regelmäßig über die Heideflächen. Die Schafe fressen das Gras kurz und beugen der Verbuschung vor. Sollten doch einmal Gehölze aufkommen, dann knabbern Ziegen sie ab oder es erfolgt eine ergänzende Pflege von Hand. Gerade in Naturschutzgebieten kann die Naturschutzverwaltung die Landschaftspflege finanziell über die Landschaftspflegerichtlinie optimal fördern und sich auf diese Weise zusammen mit den Bewirtschaftern für den Erhalt und die Entwicklung der Landschaft einsetzen.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass zum Schutz von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren Regeln zu beachten sind, die in den Naturschutzgebiets-Verordnungen aufgeführt sind. Zum Beispiel dürfen die Naturschutzgebiete nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden; Fahrradfahren ist in freier Landschaft auf befestigten Wegen, im Wald auf befestigten Wegen von mindestens 2 m Breite erlaubt. Verboten ist es, Pflanzen zu pflücken und zu zertreten, Tiere zu fangen, Hunde frei laufen zu lassen, zu picknicken, Feuer zu machen oder zu grillen sowie Abfälle wegzuwerfen. Die Naturschutzgebiete laden zur ruhigen Naherholung und Naturbeobachtung ein und können auf vorhandenen Wegen erwandert und erlebt werden.

Foto (Depner / RP Stuttgart): Wacholderheide im Naturschutzgebiet „Bullenberg-Dudelberg-Stockhau“

 

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