Jagd-und Wildtiermanagementgesetz muss nachgebessert werden

Gute Ansätze werden durch Beschränkung der Eigenverantwortung und Bürokratie zunichte gemacht .

Am morgigen 1.April tritt das neue Wildtiermanagementgesetz in Kraft.

Der Landesjagdverband hat das über zweijährige Verfahren konstruktiv-kritisch begleitet. Mit dem Ergebnis ist er jedoch nicht zufrieden, weil die jagdliche Praxis nicht ausreichend berücksichtigt wird und zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden. Engagement und Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg werden durch das neue Gesetz in Frage gestellt.

Eine Kundgebung mit über 3.000 Jägerinnen und Jägern am 04.März vor dem Landtag in Stuttgart, bei der es um eine akzeptable Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes ging, hat dies der Politik eindrücklich gezeigt.

„Die Einschränkung der Jagdzeiten auf Wildscheine, ein faktisches Fütterungsverbot auch in Notzeiten und die Beschränkung von Jagdarten machen uns Probleme“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart.

Der Verband wird deshalb bei seinem Landesjägertag am 25.04.2015 in Dettingen/ Erms einen Forderungskatalog an die Politik mit den wichtigsten Änderungswünschen der Jägerschaft beschließen.

Besonders verwundert zeigt sich Dr. Friedmann darüber, dass der NABU den Jägern naturschutzfeindliches Verhalten im Zusammenhang mit der Durchführungsverordnung zum Gesetz vorwirft.

Die Jägerschaft hat sich lediglich –und das offensichtlich mit Erfolg – dafür eingesetzt, dass eine Bejagung von einigen Vogelarten im Rahmen europarechtlicher Vorgaben weiterhin möglich ist.

„Wenn bei Enten, die in Baden-Württemberg zwar selten brüten, im Winter aber bei uns zu zehntausenden durchziehen oder rasten, nachhaltig bejagt werden, ist das für die europäische Population und den Brutbestand im Land völlig unerheblich“ so Friedmann, der sich durch Aussagen von Wildbiologen der Wildforschungsstelle bestätigt sieht. Die Tafelente hat ihren Namen übrigens daher, dass sie einen sehr schmackhaften Braten liefert.

Es ist nicht für die Jägerschaft nicht hinnehmbar, dass über eine Rechtsverordnung, die unter dem Rang eines Gesetzes steht, vom Parlament beschlossene Regelungen „durch die kalte Küche“ ausgehebelt werden sollen, weil das manchen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht passt.

PM

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