- Viele der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) wissen nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Versicherten auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen
- Mehr als die Hälfte (57 Prozent) findet diese Regelung eher oder vollkommen falsch
- Verbraucherzentrale: Krankenkassen sollten Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung auswerten dürfen
Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten wie Diagnosen, Behandlungen oder verschriebene Medikamente ihrer Versicherten auswerten. Auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Versicherten dürfen sie diese auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: Krankenkassen sollten die Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung ihrer Versicherten auswerten dürfen.
„Versicherte müssen selbst über ihre Gesundheitsdaten bestimmen können. Davon kann keine Rede sein, wenn viele Menschen nicht einmal wissen, dass Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Krankenkassen die Versicherten aktiv um ihr Einverständnis bitten, bevor sie Daten analysieren und Gesundheitshinweise aussprechen“, sagt Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.
Repräsentative Befragung: Vielen Versicherten ist Datenauswertung nicht bekannt
Die repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gut sieben von zehn der gesetzlich Versicherten (71 Prozent) ist nicht bekannt, dass Krankenkassen die Abrechnungsdaten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen, um sie auf mögliche individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) findet dieses Vorgehen eher oder vollkommen falsch.
„Wer vermeintliche Gesundheitsrisiken bewertet, trägt große Verantwortung. Diese Aufgabe gehört in ärztliche Hände. Krankenkassen sollten hier keine privilegierte Rolle erhalten. Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Daraus ergeben sich Interessenskonflikte, denn ihre Aktivitäten unterliegen marktwirtschaftlichen Mechanismen. Da Abrechnungsdaten Fehler enthalten können und Fehleinschätzungen nicht ausgeschlossen sind, dürfen Krankenkassen Versicherte nicht ungefragt mit Risikohinweisen konfrontieren. Stattdessen braucht es eine informierte Entscheidung auf Basis verständlicher und neutraler Informationen über Chancen und Risiken der Datenauswertung. Eine Information auf der Webseite reicht dafür nicht aus”, so Auer.
Verbraucherzentrale kritisiert Ausbau der Datenauswertung
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Krankenkassen für ihre Auswertungen künftig auch Zugriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder Wearables wie Smart-Watches erfragen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen zunächst unabhängig evaluiert wird, inwieweit die Information zu individuellen Gesundheitsrisiken tatsächlich einen gesundheitsrelevanten Effekt bewirkt. Das ist bislang nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Krankenkassen sollten zudem verpflichtet werden, erfolgte Auswertungen transparent zu machen.
Hintergrund
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Datenauswertung durch die Krankenkassen geschaffen. Laut § 25b SGB V des GDNG darf die Krankenkasse bislang gezielt nach folgenden Risiken in den Abrechnungsdaten suchen:
- Seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen oder andere schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen
- Schwerwiegende Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln
- Impflücken bei Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden
- Noch nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit
Methodik
Bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung (22. bis 24. September 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.024 Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.