Am Sonntag tritt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) in Kraft. Dazu erklärt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch:
„Schluss mit den dreisten Umweltlügen im Supermarktregal. Was Gerichte längst beanstandet haben, ist nun auch per Gesetz verboten: allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaschonend“ ohne konkreten Nachweis. Die Liste haarsträubender Fälle von Verbrauchertäuschung mit Umweltversprechen ist lang – von „klimaneutralem“ Rindfleisch bis zu Proteinriegeln in „biologisch abbaubarer“ Plastikverpackung. Die ökologische Krise ist zu ernst, um als Feigenblatt fürs Marketing herzuhalten. Deshalb ist es gut, dass die Anti-Greenwashing-Richtlinie jetzt endlich die Unternehmen in die Pflicht nimmt: Wer mit Umweltvorteilen seiner Produkte werben will, muss das künftig konkret begründen. Bisher mussten Verbraucherverbände den Unternehmen vor Gericht kleinteilig nachweisen, dass die beworbene Umweltwirkung tatsächlich nicht ausreichend vorhanden ist.
Das ist ein wichtiger Schritt und foodwatch beobachtet sehr genau, mit welchen Nachhaltigkeitsversprechen Lebensmittelunternehmen künftig werben. Gravierende Verstöße können und werden wir abmahnen.
Leider wird die Gesetzesänderung übertriebene und irreführende Werbeversprechen nicht im Vorfeld verhindern. Sie ändert nur die Rahmenbedingungen für Abmahnungen durch Verbraucherverbände. Verbraucher:innen können somit weiterhin nicht darauf vertrauen, dass Umweltversprechen der Lebensmittelindustrie wirklich ehrlich sind – und auch für Unternehmen bleibt große Unsicherheit, was erlaubt ist und was nicht.
Allgemeine Umweltaussagen sollten schlicht komplett verboten werden. Darüber hinaus braucht es verbindliche, staatlich kontrollierte Vorgaben für Nachhaltigkeitslabels und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Methode, mit der Umweltversprechen belegt werden müssen. Das würde den Siegeldschungel lichten und Greenwashing wirksamer unterbinden.“
Hintergrund
Die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (kurz „EmpCo“, EU 2024/825) soll Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen und ihnen nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen, indem Unternehmen ihre Umweltaussagen künftig belegen und irreführende Kommunikationspraktiken beenden müssen. Rechtlich ändert sie zwei bestehende EU-Richtlinien: die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte.
Verabschiedet wurde die Richtlinie am 28. Februar 2024, EU-weit in Kraft getreten ist sie am 26. März 2024. In Deutschland erfolgte die Umsetzung über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt. Der Bundestag hatte die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits im Dezember 2025 beschlossen. Verbindlich anzuwenden sind die neuen Regeln ab dem 27. September 2026.
Quellen und weiterführende Informationen
- EU-Richtlinie: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Deutsche Umsetzung (UWG-Novelle): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, verkündet am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 43)
PM foodwatch e.V.