- Seit 1. Juli 2026 müssen zur Rücknahme alter Elektrogeräte verpflichtete Händler dies durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen
- DUH-Testbesuche decken auf: Verstöße gegen Informationspflichten bei Edeka, Aldi Nord, Müller und Rossmann sowie keine Rücknahme bei Netto Marken-Discount und Penny – Positivbeispiel Lidl
- DUH geht rechtlich gegen Verstöße vor und fordert von Händlern ordnungsgemäße und verbraucherfreundliche Information und Sammlung von Elektroschrott
Zahlreiche Supermärkte und Drogerien setzen die neuen Informationspflichten des Elektrogesetzes für eine verbesserte Sammlung von Elektroschrott nicht oder nur mangelhaft um. Dies ist das Ergebnis stichprobenartiger Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwischen Ende Juli und Anfang September bei insgesamt 19 Filialen von zehn Supermarkt- und Drogerieketten. In zwei Edeka-Filialen wurde das vorgeschriebene Sammelstellenlogo im Eingangsbereich überhaupt nicht angebracht. Die Hinweisschilder bei Aldi, Müller Drogeriemarkt und Rossmann waren zu klein und im Ausgangs- statt wie vorgeschrieben im Eingangsbereich angebracht. Bei jeweils einer Filiale von Netto Marken-Discount und Penny konnten trotz Hinweisschildern die Altgeräte nicht abgegeben werden.
Die DUH geht gegen die festgestellten Verstöße mit einer Unterlassungsaufforderung vor. Die Unternehmen sollen sich dazu verpflichten, Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig rechtskonform über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektrogeräte zu informieren beziehungsweise ihrer Pflicht zur Rücknahme nachzukommen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Was wir bei unseren Testbesuchen festgestellt haben, sind keine Ausrutscher, sondern eklatante Verstöße gegen das Elektrogesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie ausgediente Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern bei Supermärkten oder Drogerien kostenfrei und ohne Neukauf abgeben können. Das spiegelt sich in der niedrigen Sammelquote für Elektroschrott von nur rund 29 Prozent wider. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen niedrigschwellige Rückgabeangebote etwa in Supermärkten und müssen hierüber vor allem Kenntnis haben. Die fachgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten ist nicht nur wegen der enthaltenen Schadstoffe dringend notwendig, sondern auch wegen der wertvollen Rohstoffe. Kupfer, Gold und Co. sollten im Sinne der Rohstoffunabhängigkeit unbedingt im Kreislauf gehalten werden. Der Handel muss die Sammlung von Elektroschrott endlich ernst nehmen und ordnungsgemäß darüber informieren. Solange dies nicht stattfindet, werden wir weiterhin stichprobenartige Tests durchführen und Verstöße rechtlich verfolgen.“
Dass es auch anders geht, zeigt Lidl. In den getesteten Märkten des Discounters wurde direkt an der Eingangstür ein ausreichend großes, farbiges und nicht zu übersehendes Sammelstellenlogo für Elektroaltgeräte angebracht und auf die Rückgabemöglichkeit an der Kasse hingewiesen. Direkt an den Verkaufsregalen von elektronischen Aktionswaren wurde zudem auf das Entsorgungsverbot im Hausmüll durch das vorgeschriebene Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne hingewiesen.
Kaufland hat das Sammelstellenlogo zwar ordnungsgemäß umgesetzt, nicht jedoch den Entsorgungshinweis. Bei Rewe war die Anbringung der der Schilder mit dem Sammelstellenlogo in mehreren Märkten katastrophal: Leicht zu übersehende und selbst ausgedruckte Zettel wurden mit einem schlecht klebenden Tesastreifen verdreht an die Wand und in einem Fall sogar hinter ein Blumenregal geklebt.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: „Das Gesetz schreibt vor, dass Kundinnen und Kunden bereits beim Betreten des Marktes auf die Rückgabe gut sichtbar aufmerksam gemacht werden müssen und nicht im Ausgang, wenn es zu spät ist. Zudem müssen Hinweisschilder für eine gute Erkennbarkeit mindestens A4-Format haben. Wir fordern alle Händler auf, ihren Abwehrkampf gegen die Rücknahme von Elektroschrott zu beenden.“
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Lebensmittelhändler mit einer Mindestverkaufsfläche von 800 Quadratmetern die verpflichtende Rücknahme alter Elektrogeräte durch ein einheitliches Sammelstellenlogo sichtbar machen und am Point of Sale von Elektrogeräten darauf hinweisen, dass diese nicht im Restabfall entsorgt werden dürfen (symbolisiert durch eine durchgestrichene Mülltonne).
Link:
Neues gesetzlich vorgeschriebenes Sammelstellenlogo von Elektroschrott: https://www.stiftung-e…ertreiber/
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)