In Deutschland gibt es rund 46 Millionen Erwerbstätige, davon 3,6 Selbstständige und deren mitarbeitenden Familienangehörige. Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der Versicherungspflicht, Ausnahmen sind z.B. Landwirte. Weiterhin sind von allen Erwerbstätigen rund 1,8 Millionen Beamte und Richter. Insgesamt sind alle Erwerbstätige in einem Sozialsystem abgesichert. Aber wer bezahlt?
Es gibt in Deutschland kein einheitliches, für alle gleiches Sozialsystem. Selbstständige in Beamte sind privatversichert. Angestellte mit einem höheren Einkommen können sich auch privat versichern. Arbeiterinnen und Arbeiter sind in einem eigenen System kranken- und rentenversichert.
Soweit so gut. Aber der Staat hat sich zu zwei Dingen entschieden, die das System in ein ungeheures Ungleichgewicht bringen.
- Beamte und Richter (und Politiker) zahlen nicht für ihre eigene Rentenversicherung. Die Beiträge sind steuerfinanziert, also auch von den Steuern der Arbeiter und Angestellten, die ihre Beiträge selber aufbringen müssen (eigener Anteil plus Arbeitgeberanteil, der Bestandteil des Lohns bzw. Gehaltes ist).
- Der Staat hat zahlreiche Rentenvergünstigungen beschlossen, wie z.B. die Mütterrente. Nichts gegen die Mütterrente, aber bezahlt wird sie nur von den Beiträgen, die Arbeiter und Angestellte in ihre Rentenversicherung einzahlen. Beamte und Politiker tragen nichts zur Mütterrente bei.
- Wir haben in Deutschland ein gut funktionierendes umfassendes Gesundheitssystem. Aber auch hier gibt es ein Ungleichgewicht. Die gesamte Vorhaltung des Systems incl. Krankenhäuser, Bereitschaftsdienste usw. werden von der Arbeitern und Angestellten bezahlt. Durch ihre Beiträge und durch ihre Steuern. Die Privat-Krankenversicherten zahlen zwar für Behandlungen etwas mehr, aber bei weiten nicht so viel wie Arbeiter und Angestellte.
- Auch im Krankensystem gibt es viele Vergünstigungen, für die nur die gesetzlich Krankenversicherten aufkommen, so z.B. für die Krankenkosten der Bürger, die ihre eigenen Beiträge nicht zahlen können. Die Privatpatienten sind davon verschont.
Der Staat gibt nun Geld dazu, zu der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Wegen ausufernden Ausgaben für z.B. Verteidigungsausgaben, soll hier nun gespart werden. Aber auch die Vorschläge treffen ausschließlich die gesetzlich Krankenversicherten und die Rentenversicherten. Beamte, Richter, Politiker, aber auch Selbstständige werden zu allgemeinen, also nicht personenbezogenen Ausgaben nicht herangezogen.
Joachim Abel