Region – Wenn´s knallt, dann aber richtig! / Wichtige Tipps zur Sicherheit an Silvester gibt die Polizei

Zum Abschluss des Jahres 2018 erwartet die Polizei viele Veranstaltungen. Um gemeinsam zu feiern, kommen die Menschen in den Städten und Gemeinden pünktlich zu Mitternacht an zentralen Plätzen zusammen. Um zu feiern und zu böllern. Trotz allem Glanz lauern im Umgang mit Feuerwerk viele Gefahren. Jedes Jahr verletzen sich viele Menschen durch falsche Handhabung.

Die Polizei muss sich jedes Silvester auch mit Straftaten durch Betrunkene oder mit Betrunkenen beschäftigen. Um den Feiernden ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, haben viele Kommunen mit der Polizei Sicherheitskonzepte entwickelt. Ein Teil dieser Konzepte sind Regelungen, wo etwa das Böllern verboten ist. Viele zusätzliche Polizisten werden an Silvester im Einsatz sein, um diese Regelungen zu überwachen und damit den Schutz zu bieten. Die Behörden wollen den Menschen ein unbeschwertes Feiern ermöglichen. „Ein gewisses Maß an Vernunft und Einsicht steht keineswegs im Widerspruch zum ausgelassenen Feiern“, betont die Polizei. Sie wird diejenigen, die andere gefährden oder belästigen rechtzeitig in ihre Schranken weisen.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem rät die Polizei dringend:

„Finger weg vom Alkohol“. Schon wer geringe Mengen Alkohol getrunken hat, büßt seine volle Fahrtüchtigkeit ein. Gleichzeitig steigt die Selbstüberschätzung mit jedem Gläschen. „Sprechen Sie sich vorher mit ihren Begleitern ab, wer fährt und wer nüchtern bleibt“, rät die Polizei. Und weiter: „Falls es doch nicht klappt, lassen Sie das Fahrzeug stehen. Das ist die bessere Wahl.“ Die Polizei rät, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für die Unverbesserlichen gilt diese Warnung: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren!

Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich. Darin warnt die Polizei etwa vor illegalen, selbst gebastelten Böllern und mahnt, einfachste Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, wie etwa ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Das Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind – wird die Gebrauchsanleitung beachtet – sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten ist.

Ausdrücklich warnt die Polizei davor, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise nicht geprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch wer Böller selber bastelt, macht sich strafbar. Und begibt sich in Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Verletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Strafe bis hin zur Freiheitsstrafe.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

– Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.

– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

– Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo das böllern erlaubt ist.

– Das Abbrennen der Böller ist grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Weitere Einschränkungen zu den Tageszeiten erfragen Sie ebenfalls bei Ihrer Kommunalverwaltung.

– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.

– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist gefährlich und deshalb verboten.

– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch kann kostenlos im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-umgang-mit-silvesterfeuerwerk/ heruntergeladen werden.

Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de.

 

PM  Polizeipräsidium Ulm

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