Ein Schwerpunkt war ein Verbindungsweg bei Kuchen. Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Weg wird von Kraftfahrern immer wieder als Stauumfahrung benutzt. Am Donnerstagnachmittag hielt die Polizei innerhalb einer Stunde rund 20 Autofahrer an, die den Weg unerlaubt benutzten.
Auf die Betroffenen kommen jetzt gebührenpflichtige Verwarnungen zu. Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an und weist darauf hin, dass bei diesen selbstverständlich auch auf den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge und das Verkehrsverhalten der Fahrer geachtet wird. Wie zum Beispiel auf die Gurtanlegepflicht und die Nutzung von Handys. Beides stand bei einer Kontrollstelle am Donnerstagvormittag in der Eberhardstraße in Geislingen im Vordergrund: Dort beanstandete die Polizei 10 Fahrer, die während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonierten. Sie müssen mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen, ebenso mit einem Punkt. Sechs Fahrer hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt.
Hinweis der Polizei zum Thema Verkehrsüberwachung
Die überwiegende Zahl der Verkehrsunfälle in Baden-Württemberg ist auf Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. Um geordnete Abläufe im Straßenverkehr zu gewährleisten, wurden die Straßenverkehrsordnung und andere Vorschriften eingeführt. Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur elementar für sichere Mobilität, sondern auch für das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Bei der Verkehrsüberwachung durch die Polizei kommt es nicht darauf an, möglichst viel Geld einzutreiben.
Ziel ist es, durch eine professionelle Bekämpfung der Hauptunfallursachen die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle deutlich zu reduzieren. Hierfür geht die Polizei mit moderner Kontrolltechnik konsequent gegen die sogenannten „Killer im Straßenverkehr“
(überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes sowie Fahren unter Alkohol, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss) vor. Denn Verkehrsüberwachung dient der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
PM Polizeipräsidium Ulm