Göppingen – Mann droht seiner Frau

Zum Schutz einer Frau waren am Donnerstag in Göppingen viele Polizisten im Einsatz.

Die Frau lebt derzeit von ihrem Mann getrennt. Sie hatte gegen ihn wegen seines Verhaltens auch schon ein gerichtliches Annäherungsverbot erwirkt. Das war aber befristet und endete Mitte August. Seither drohe er ihr wieder, schleiche ums Haus und belästige sie wieder, meldete die Frau am Donnerstagabend hilfesuchend der Polizei. Auch jetzt halte er sich dort auf und drohe ihr. Die Polizei suchte sofort nach dem Mann, konnte ihn jedoch zunächst nicht finden.

Eine Stunde später meldeten Zeugen lauten Lärm aus der Gegend, ähnlich Schüssen, und Lachen. Wieder suchten mehrere Streifen nach dem Urheber des Lärms. Auch Polizeihunde und ein Hubschrauber kamen zum Einsatz. Während der Suche ergaben die Ermittlungen Hinweise darauf, wo sich der 40-Jährige aufhalten könnte. Die Polizei nahm ihn kurze Zeit später in einer Gemeinde im Kreis Göppingen fest. Nach eindringlichen Gesprächen mit ihm erteilten die Polizisten dem Mann einen Platzverweis für das Umfeld der Wohnung seiner Frau. Ihn erwartet jetzt eine Strafanzeige.

Die Polizei beriet auch die Frau, wie sie sich weiter schützen kann. Polizisten standen ihr während der Nacht bis zur Festnahme des Mannes zur Seite. Die weiteren Ermittlungen und Maßnahmen werden von speziell geschulten Polizeibeamten für solche Fälle häuslicher Gewalt durchgeführt.

„Häusliche Gewalt ist verletzend, strafbar und keine Privatangelegenheit“, sagt die Polizei. Fast alle Formen häuslicher Gewalt stellen Handlungen dar, die gesetzlich mit Strafe bedroht

sind: Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen viele Straftatbestände, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen, denn häusliche Gewalt ist nie Privatsache. Es gilt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2 Grundgesetz) Nicht nur das Polizeipräsidium Ulm hat sich deshalb den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt auf die Fahnen geschrieben. Die Polizei gibt dazu auch Tipps für die Opfer unter www.polizei-beratung.de. Und sie bekräftigt, jedem Opfer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie ermutigt die Opfer: „Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei.

Wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, welche Ämter und Behörden ebenfalls zu Ihrem Schutz beitragen können. Damit sie auch in Zukunft sicher leben.“

Weitere Hilfe für Frauen bietet unter www.hilfetelefon.de das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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