Bei drei Unfallfluchten ließen die Verursacher jetzt in Geislingen nur Schaden zurück.
Am Mittwoch gegen 20 Uhr parkte eine Frau ihren Mercedes in der Steingrubenstraße. Als sie am Donnerstag gegen 9 Uhr zu ihrem Auto zurückkam bemerkte sie den Schaden: Am Heck des Fahrzeugs war die Stoßstange und die Beleuchtung kaputt. Ein Unbekannter war mit seinem Fahrzeug dagegen gefahren und flüchtete.
Der Schaden beträgt 2.500 Euro.
Ebenfalls in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag beschädigte ein Unbekannter einen Zaun bei einem Pumpwerk im Jürgen-Klinsmann-Weg.
Die Ermittler sicherten weiße Lackspuren vom Verursacher. Der Schaden beträgt 1.500 Euro.
Am Donnerstag parkte ein Mann seinen Mercedes kurz vor 13 Uhr auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Steinbeisstraße. Als er ca. eine halbe Stunde später wieder zu seinem Auto zurückkam, bemerkte er, dass ein unbekannter vermutlich beim Ausparken sein Auto beschädigt hatte. Der Verursacher flüchtete unerkannt. Der Schaden beträgt ungefähr 1.000 Euro.
Die Polizei Geislingen (Tel. 07331/93270) ermittelt jetzt in allen Fällen, ist auf der Suche nach den Flüchtigen und mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat – unabhängig von der Höhe des Schadens. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug, wie in diesem Fall. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
PM Polizeipräsidium Ulm