Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt vor zunehmenden Aktivitäten falscher Käufer oder Kreditgeber: Kapitalverlust für Immobilienverkäufer durch Vorauszahlungsbetrug

Seit Januar 2018 ist wieder eine Tätergruppe aktiv, die aus dem Ausland operiert und Immobilienverkäufer zu inszenierten Kaufverhandlungen einlädt, um sie dann bei ausgehandelten harmlosen Zusatzgeschäften wie Devisentausch oder Goldankauf übers Ohr  zu hauen. Die Kontaktdaten der Verkäufer erlangen die Täter auf unterschiedliche Weise. Sie recherchieren in Immobilienportalen im Internet, werten Immobilienanzeigen in Zeitungen aus und halten Anfragen bei Immobilienabteilungen von Banken und bei Maklern oder gehen selbst vor Ort und fragen Nachbarn oder Pächter von Gewerbeimmobilien nach dem Eigentümer. Die Täter treten dann über Mobiltelefon als vermeintliche Interessenten an die Immobilienverkäufer heran und täuschen ernsthafte Kaufabsichten vor.

Für die Vertragsverhandlungen werden die Opfer häufig zu einem Treffpunkt in das Foyer eines Hotels eingeladen. Von dort wird die Trefförtlichkeit aus fadenscheinigem Grund regelmäßig in das benachbarte Ausland verlegt. Als Lockmittel dient eine Kaufpreisvorauszahlung in bar. Die Täter treten als seriöse, wohlhabende Geschäftsleute auf. In einem Fall wurde für ein Objekt mit einem Verkehrswert von etwa 700.000 Euro knapp eine Million Euro als Kaufpreis geboten. Der Kaufvertrag sollte dabei auf einen niedrigeren Preis lauten und die restliche Summe vor Vertragsunterzeichnung in bar übergeben werden. Im Zusammenhang mit dem „lukrativen“ Geschäft bitten die Täter um einen Gefallen, beispielsweise einen Devisentausch im Bereich von mehreren zehntausend Euro. Die Opfer bringen dieses Geld für das Zusatzgeschäft zum Treffpunkt in das Hotel mit. Beim Geldwechselgeschäft – um große Scheine in kleine Stückelung zu tauschen  – werden die Opfer dann ausgeraubt, erhalten Falsifikate, Spielgeld oder Papierschnipsel, die mit echten Geldscheinen getarnt sind.

Um vor falschen Immobilienkäufern zu schützen, gibt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg folgende Tipps:

– Seien Sie misstrauisch, wenn Kaufzusagen ohne Besichtigung der Immobilie erfolgt

– Das gleiche gilt, wenn unmittelbar ohne Verhandlungen Kaufpreise deutlich über dem Marktwert angeboten werden

– Geben Sie sich nicht mit einer Mobilfunknummer zufrieden und stellen Sie eine seriöse Erreichbarkeit (Firma, Anschrift, Festnetz) sicher

– Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische  Absichten, wenn dem Verkauf ein Devisenumtausch- oder Bargeschäft vorausgehen soll

– Bedenken Sie, dass Immobilienverkäufe einer notariellen  Beurkundung bedürfen

– Vorauszahlungen in bar über den Tisch bzw. Zusatzgeschäfte mit Geschäftspartnern, die Sie nicht wirklich kennen, bergen ein hohes finanzielles und persönliches Risiko

– Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im  Ausland stattfindet

– Geben Sie als Beschäftigte von Banken und Immobilienmaklern  keine Kontaktdaten von Kunden an Unbekannte, bzw. nicht  verifizierte Personen heraus

– Anrufer üben im Gespräch geschickt Druck aus, um an die Daten des Verkäufers zu gelangen. Bleiben Sie sachlich aber bestimmt

– Prägen Sie sich Stimme und sprachliche Besonderheiten des  Anrufers oder auffällige Hintergrundgeräusche ein

– Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie so kontaktiert werden oder solchen Kontakt hatten

PM

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