Das Landratsamt Göppingen teilt mit, dass für den Windpark Drackenstein die immissionsschutzrechtliche Genehmigung am 05.04.2018 erteilt wurde. Damit ist die rechtliche Voraussetzung für den Bau von fünf Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils 3,3 MW und einer Gesamthöhe von 229,5 Metern im künftigen Vorranggebiet “GP-26 Harlachen” auf Gemarkung Drackenstein geschaffen.
Die Anlagen sollen pro Jahr etwa 43.500.000 kWh elektrische Energie produzieren. Damit können ca. 12.500 Privathaushalte mit klimafreundlich erzeugtem Strom versorgt werden. Der Windpark Drackenstein leistet einen Beitrag zur jährlichen CO2-Einsparung von ca. 30.000 Tonnen.
Der Genehmigungsbescheid mit allen Nebenbestimmungen und ausführlicher Begründung kann auf der Internetseite des Landratsamts Göppingen unter “Ämter A-Z ® Umweltschutzamt ® Bekanntmachungen” eingesehen werden.
PM