Ein 28 – jähriger und ein 32-jähriger Mann stehen in Verdacht den Einbruch in das Rathaus Schwäbisch Gmünd vor rund zwei Wochen begangen zu haben. Am Sonntag, 12 April 2015, war bei einem Einbruch hoher Schaden angerichtet worden, die Diebesbeute betrug einige hundert Euro. Nach intensiver Spurensicherung der Kriminaltechniker konnten nun Polizei und Staatsanwaltschaft zwei Beschuldigte ermitteln.
Der Leiter der Kriminalpolizei im Polizeipräsidium Aalen, Leitender Kriminaldirektor Reiner Möller, zeigte sich über den Ermittlungserfolg sehr zufrieden. „Dieser Fall zeigt, wie gut die aktuellen Strukturen über die Dienststellensitze hinweg funktionieren. Besonders freut mich, die gute und reibungslose Zusammenarbeit der Gmünder Schutzpolizei mit dem in Schwäbisch Gmünd angesiedelten Kriminaldauerdienst und der Aalener Kriminalpolizei, die die polizeilichen Ermittlungen leitete:“
Der 32-jährige Mann aus dem Raum Schwäbisch Gmünd und der 28-jährige Mann aus dem Raum Aalen wurden inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen dem Haftrichter vorgeführt. Der zuständige Richter erließ gegen beide Männer antragsgemäß jeweils einen Haftbefehl. Beide Tatverdächtigen befinden sich in einer Justizvollzugsanstalt.
Die beiden festgenommenen Männer stehen in Verdacht, neben dem Einbruch in das Rathaus weitere Straftaten begangen zu haben. Sowohl gemeinsam als auch teilweise alleine sollen sie diese Straftaten seit Sommer 2014 – überwiegend im Ostalbkreis, aber auch in angrenzenden Landkreisen – verübt haben. Sie drangen dabei meistens in Kindergärten und Schulen ein und bevorzugten auch darüber hinaus öffentliche Gebäude als Einbruchsobjekte. Unter anderem wirft die Polizei den zum Teil geständigen Beschuldigten auch die Einbrüche in die Stauferklinik am vergangen Wochenende und in die Stadtkasse Schwäbisch Gmünd Anfang März vor.
Im Zuge der in Rede stehenden Einbrüche waren die Täter stets bevorzugt auf Bargeld aus, andere Wertgegenstände ließen sie regelmäßig unbeachtet. In einigen der Einbruchsobjekte fielen ihnen bei der Suche nach Bargeld auch Schlüssel in die Hände, die sie benutzten, um im Gebäude verschlossene Türen oder Behältnisse, beispielsweise Tresore, zu öffnen. Die Schlüssel ließen sie entweder am Tatort zurück oder warfen sie nach den Taten weg. In einzelnen Fällen behielten sie auch Schlüssel zurück, um sie später möglicherweise noch einmal einsetzen zu können. In mehreren Fällen konnten sie bei ihren Diebstählen vorgefundene Bankkarten mit den dazugehörenden PIN an Geldterminals von Banken für Geldabhebungen einsetzen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen erreichte die Beutesumme einen fünfstelligen Betrag. Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem gesamten Straftatenkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Zudem prüfen die Ermittlungsbehörden, ob die Beschuldigten für weitere Taten – über den bislang bekannten Umfang hinaus – in Betracht kommen.
PM Polizeipräsidium Aalen