Polizei warnt erneut vor betrügerischen Anrufen

Eine neue Welle von Betrugsversuchen, bei denen vor allem ältere Menschen von vermeintlichen Polizeibeamten angerufen wurden und um ihr Hab und Gut gebracht werden sollten, hat in den letzten Tagen zu insgesamt rund 30 Strafanzeigen geführt. Betroffen waren überwiegend Haushalte im Landkreis Reutlingen, vereinzelt aber auch im Kreis Esslingen.

Die Masche der seit Monaten andauernden Betrugsserie ist stets dieselbe. Durch die Behauptung, ihr Vermögen sei zuhause oder auf der Bank nicht mehr sicher, werden vorwiegend Senioren, nicht zuletzt durch eine geschickte Gesprächsführung, zur Übergabe von Bargeld und Schmuck oder zur Überweisung eines Geldbetrags gedrängt. Der Empfänger ist dabei natürlich nicht die Polizei. Vielmehr sollen die Wertgegenstände und das Geld die Taschen der häufig sehr redegewandten und vertrauenserweckenden Betrüger füllen. In den zuletzt bekannt gewordenen Fällen reagierten die Opfer der Anrufer glücklicherweise goldrichtig und gingen nicht auf die Forderungen ein, sondern zeigten die Betrugsversuche an.

Angesichts der noch immer beharrlichen Bemühungen der unbekannten Täter schließt die Polizei nicht aus, dass einzelne Versuche doch von Erfolg gekrönt sein könnten und von den Opfern – vielleicht aus Scham – nicht zur Anzeige gebracht werden.

Das Polizeipräsidium Reutlingen informiert und rät deshalb:

-Niemals rufen Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen bei Ihnen an und fragen Sie nach ihren persönlichen Verhältnissen oder bestehendem Vermögen aus. Geben Sie deshalb keine derartigen Auskünfte.

-Lassen Sie sich nicht davon täuschen, wenn auf ihrem Display eine Rufnummer erscheint, die scheinbar mit der Telefonnummer einer Polizeidienststelle übereinstimmt oder wie eine Notrufnummer aussieht

– diese Anzeige kommt durch technische Manipulationen der Betrüger zustande, die tatsächlich von einem ganz anderen Anschluss anrufen.

-Übergeben Sie niemandem Geld oder Wertgegenstände und überweisen Sie kein Geld.

-Notieren Sie die angezeigte Rufnummer und erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle. (fn)

PM

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