Seine Uneinsichtigkeit wird den Fahrer eines Kleintransporters wohl teuer zu stehen kommen. Im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung in der Aalener Straße fiel in der Nacht zum Donnerstag ein Kleintransporter auf, dessen Fahrer stadteinwärts trotz Überholverbot ein vorausfahrendes Fahrzeug überholte. Dabei fuhr er mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h, statt der zulässigen 70 km/h.
Dabei wurde der rasante Fahrer von der Polizei beobachtet und seine Geschwindigkeit mit dem Lasergerät gemessen. Er wurde angehalten und zur Anzeige gebracht. Dabei wurde er auch auf die korrekte Geschwindigkeit hingewiesen und ihm erklärt, dass erwartet wird, dass er diese auch beachtet. Denn neben einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro bekommt er für einen solchen Verstoß zwei Flensburgpunkte und einen Monat Fahrverbot. Geholfen hat alldies nicht viel, zumindest nicht lange. Denn kurze Zeit später wurde dasselbe Fahrzeug mit demselben Fahrer erneut angehalten. Erneut wegen überhöhter Geschwindigkeit, nur dieses Mal in der anderen Richtung unterwegs. Für diejenigen unter uns, die den positiven Lerneffekt im Menschen suchen, kann angeführt werden, dass er drei Stundenkilometer langsamer war, als beim ersten Mal. Damit bleibt es zwar beim Fahrverbot von einem Monat, aber der Verstoß kostet nur noch 100 Euro und es gibt auch nur noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Allerdings darf sich der Verkehrssünder nicht den besseren Versuch aussuchen, sondern muss für beide geradestehen.
Zudem wird geprüft, ob beim zweiten Fall nicht eine vorsätzliche Begehungsweise unterstellt werden muss, was zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führen würde.
Insgesamt wurden zwischen ein Uhr und drei Uhr in der Aalener Straße sechs Fahrzeuge festgestellt, die deutlich zu schnell fuhren.
Spitzenreiter war ein Pkw, der bei erlaubten 70 mit 124 km/h unterwegs war.
PM