Eine 21 Jahre alte Frau befuhr in der Nacht auf Dienstag mit ihrem unbeleuchteten Fahrrad die vierspurige B29 auf der falschen Richtungsfahrbahn (Stuttgart) in Richtung Schwäbisch Gmünd.
Sie war kurz nach drei Uhr auf dem linken Fahrstreifen unterwegs, als ein Autofahrer die junge Frau erkannte. Der Mann konnte rechtzeitig auf den rechten Fahrstreifen ausweichen und verständigte danach die Polizei. Eine Polizeistreife konnte danach die Radfahrerin auf der
B29 aufgreifen. Sie gab an, dass sie in Gedanken gewesen sei und deshalb an der Anschlussstelle Lorch-Ost auf die Bundesstraße aufgefahren sei. Ihr wurde eindringlich die Gefährlichkeit der Situation aufgezeigt und erklärt, dass das Befahren von Kraftfahrstraßen mit Fahrrädern verboten ist. Zudem erwartet sie nun eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung.
PM