Schwäbisch Gmünd: Falsches Geld macht falsche Hoffnung; Anzeige statt Geschenke

Fast jeder kennt die Situation, wenn man im Anzug, den man zur Reinigung bringen will oder ganz hinten in Schublade beim Großreinemachen unverhofft Geld findet. Je höher der Betrag, desto größer die Freude.

Von daher kann man auch als Außenstehender den Grad der Freunde in Etwa einschätzen, der eine Gmünderin in den Fünfzigern befiel, als sie bei einer solchen Gelegenheit einen 200 Euro-Schein fand. Was tut man üblicherweise mit Geld, das man ja eigentlich gar nicht hat? Genau: man geht shoppen, da hat man was Bleibendes. Geblieben ist hier wohl letztlich nur Frust – und eine Anzeige. Die Shoppingtour am vergangenen Wochenende war schon beendet, das Ergebnis lag zum Tausch „Bares gegen Wahres“ schon auf dem Ladentisch. Und da fingen die Schwierigkeiten an. Der große Schein passierte die obligatorische Prüfung auf Echtheit nicht. Erst der nun hinzugerufene Ehemann konnte den Grund aufklären: der Schein war doch Teil eines Geschenkes, das man vor einiger Zeit gemeinsam erhalten hatte. Allerdings der Deko-Teil des Geschenks, als Zierde und nicht als Zahlungsmittel gedacht. Nachdem mit der Zeit die Deko vom Geschenk gelöst war und in einer Ecke auf ihre Wiederentdeckung wartete, überlagerte die Freude über den Fund die Frage nach der Herkunft. Die Polizei hat nun dennoch die Ermittlungen aufgenommen, denn zum einen muss die präsentierte Erklärung überprüft werden und zum anderen ist das Inverkehrbringen von falschem Geld als Zahlungsmittel auch dann mit Strafe bedroht, wenn keine Absicht dahinter  lag. Das polizeiliche Fazit? Deko-Geld muss eindeutig als solches erkennbar sein; wer keine Fehler machen will, schenkt am besten gleich echtes Geld.

PM

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