In der Hitze im Auto soll eine Frau am Montag in Wiesensteig ihren Hund zurück gelassen haben.
Wie Zeugen der Polizei später mitteilten, parkte die 66-Jährige aus dem Landkreis Göppingen zur Mittagszeit ihr schwarzes Auto in der Hauptstraße. Im Auto hatte sie ihre beiden Hunde. Die konnte sie während der nächsten Stunden wohl nicht brauchen. Die 66-Jährige schloss den Wagen und ging weg. Im Auto blieben die Hunde in den Käfigen zurück. Darüber hatte die Frau die Kofferraumabdeckung gezogen. Fünf Stunden lang stand das Auto dort, auch in der heißen Sonne, so die Zeugen. Als die 66-Jährige dann zurück kam, war einer der Hunde, ein Langhaardackel, bereits tot. Der zweite Hund war offensichtlich stark mitgenommen. Mit dem fuhr die Besitzerin zum Tierarzt. Wie es ihm heute geht, weiß die Polizei noch nicht. Die Polizei ermittelt jetzt gegen die Hundehalterin. Sie sieht einer Strafanzeige entgegen.
Die Polizei warnt: Hohe Temperaturen und strahlender Sonnenschein können auch Schattenseiten haben. Gerade für Hunde wird es im Auto schnell unerträglich. Bei 28 Grad im Freien ist der Innenraum schon nach zehn Minuten 35 Grad heiß, nach einer halben Stunde sind es bereits 50 Grad. Der Kreislauf eines Hundes ist wesentlich sensibler als eines Menschen. Die Temperatur können Hunde nicht durch Schwitzen ausgleichen, stattdessen hecheln sie. Dabei verlieren die Vierbeiner sehr viel Flüssigkeit, die rasch ersetzt werden muss. Sonst droht dem besten Freund des Menschen ein Kreislaufkollaps, der tödlich enden kann.
Wer im Schatten parkt, muss wissen, dass dieser schnell wandert.
Schon bald steht der Wagen wieder in praller Sonne. Die Fenster einen Spalt zu öffnen, genügt nicht. Wer sie weiter offen lässt, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere im Auto zurück zu lassen, auch nicht für vermeintlich kurze Zeit. Schnell wird man aufgehalten – vielleicht zu lange für das Tier. In solchen Fällen muss mitunter die Polizei das Auto öffnen und den Vierbeiner retten. Dafür muss sie dem Verantwortlichen die Kosten berechnen und meist auch wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ermitteln, wie in diesem Fall.
PM