Das LKA Baden-Württemberg teilt nun weitere Erkenntnisse zu einer modifizierten Vorgehensweise der Betrüger mit.
Das LKA hat bereits mehrfach, zuletzt am 18. Januar 2016, vor Betrügern gewarnt, die sich auf Straftaten zum Nachteil von Wirtschaftsunternehmen spezialisiert haben. Die Täter täuschen Firmenmitarbeitern Aufträge der Geschäftsführung vor, um angeblich bevorstehende Geschäftsübernahmen an Unternehmensgelder zu gelangen.
In der Öffentlichkeit ist diese Masche unter dem Begriff „CEO-Fraud“ oder „Fake President“ bekannt. Auch durch die breiten Präventionsmaßnahmen konnten zahlreiche Firmen im Land rechtzeitig über die trickreiche Vorgehensweise der Täter informiert und damit immenser Schaden verhindert werden.
Nun wurde dem LKA Baden-Württemberg eine neue Betrugsvariante bekannt. Während seither Firmenübernahmen vorgetäuscht wurden, übersenden die Betrüger nun auch frei erfundene Rechnungen angeblicher Geschäftspartner per E-Mail an Mitarbeiter der Buchhaltung. Auch hier erwecken die Absender den Anschein, die Mails stammten vom Geschäftsführer der betroffenen Firma. Die Täter verwenden E-Mail-Adressen, welche auf den ersten Blick genauso aussehen wie die echte Adresse des Geschäftsführers. Tatsächlich handelt es sich aber um eine völlig andere E-Mail-Adresse (sogenanntes E-Mail-Spoofing). Die vermeintlichen Geschäftsführer fordern die Buchhaltungsmitarbeiter auf („Bitte um dringende Erledigung. Brauche hierzu keine Rückmeldung“), die beigefügte Rechnung eines angeblichen Geschäftspartners dringend zu überweisen.
Oft übersenden die Betrüger Rechnungen einer vermeintlich in Deutschland ansässigen Agentur für eine Webentwicklung. Die Rechnungsbeträge bewegen sich meist unterhalb der 10.000-Euro-Grenze und sollen auf deutsche Konten überwiesen werden. Telefonischen Kontakt nehmen die Täter mit den „angegriffenen“ Mitarbeitern der Buchhaltung nicht auf. In einigen Fällen bezahlten die Firmenmitarbeiter ohne Rückfrage die geforderten Rechnungsbeträge, so dass es bereits zu Schadensfällen mit dieser Masche gekommen ist.
Ergänzend zu den bereits vorangegangenen Warnmeldungen rät das LKA zur Beachtung folgender Vorsichtsmaßnahmen:
-Sensibilisieren Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens über diese neue Betrugsvariante
-Führen Sie keine Zahlungsanweisungen nur auf Grund einer E-Mail Ihres vermeintlichen Geschäftsführers aus, sondern vergewissern Sie sich über die Echtheit der Anweisung in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit Ihrem z.B. Geschäftsführer
Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Die ZAC dient als zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft und Behörden in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime.
PM