Das neue Jahr hat kaum begonnen, da klopft schon die fünfte Jahreszeit an die Türe. In den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in Ulm sind viele Fasnetveranstaltungen geplant. Damit alle sicher durch die fünfte Jahreszeit kommen, gibt das Polizeipräsidium Ulm Tipps:
Für viele Menschen in der Region ist die fünfte Jahreszeit ein absoluter Höhepunkt im Jahr und sie freuen sich auf eine ausgelassene und unbeschwerte Zeit. Dafür wünschen auch die Polizei viel Freude!
Die Polizeipräsidium Ulm wird alles tun, in der Region die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die Polizei begleitet die Fasnetveranstaltungen mit merklich mehr Polizeipräsenz.
Da sich dennoch kritische Situationen entwickeln können, rät die Polizei: Seien Sie stets aufmerksam. Halten Sie sich an Regeln und vermeiden Sie Provokationen. Sollten Sie Provokationen anderer feststellen, distanzieren Sie sich erkennbar davon. Machen Sie Passanten aufmerksam und informieren Sie die Polizei. Auch in der fünften Jahreszeit gibt es keinen Narrenrabatt. Die Polizei wird bei Störungen konsequent und entschlossen einschreiten.
Ausgelassenes Feiern ist für viele mit dem Genuss von Alkohol verbunden. Seien Sie sich der Folgen Ihres Alkoholkonsums bewusst. Da sich Alkoholgenuss und Autofahren nicht vertragen, rät das Polizeipräsidium Ulm, Trinken und Fahren konsequent zu trennen.
Verantwortungsbewusste klären vorher ab, wie sie den Heimweg sicher antreten.
Die Polizei warnt dringend davor, sich an gesetzliche Promillegrenzen heranzutrinken. In der Probezeit und für Kraftfahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Das gilt natürlich auch für den Morgen danach. Auch Restalkohol im Blut macht fahruntüchtig. Daran ändern oft auch ein paar Stunden Schlaf, ein Katerfrühstück oder eine heiße Dusche nichts.
Um Alkoholunfälle mit Verletzten oder gar getöteten Menschen zu verhindern und das Bewusstsein in der Bevölkerung zu stärken führt die Polizei auch in diesem Jahr mehr Kontrollen durch. Wer sich also unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt riskiert hohe Strafen, Punkte und ein Fahrverbot oder sogar den Verlust des Führerscheins. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht begeht eine Straftat und muss sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dafür reicht auch schon ein kleiner Sachschaden.
Die Polizei appelliert hier an die Vernunft: „Respektieren Sie die Grenzen. Helfen Sie mit, dass auch diese Fasnet sicher wird und der Frohsinn der fünften Jahreszeit allen erhalten bleibt“, rät sie.
PM