Die ermittelnden Polizeibeamten des Aalener Verkehrskommissariats sind im Fall des Geisterfahrerunfalls auf der B29 vom vergangenen Sonntag ganz wesentliche Schritte weitergekommen.
Es haben sich einige Verkehrsteilnehmer gemeldet, denen die Falschfahrerin zwischen den Anschlussstellen Schwäbisch Gmünd West und Lorch-Ost auf ihrer Überholspur entgegenkam. In einem Fall kam es dabei sogar zu einem Streifvorgang, bei dem es beim Blechschaden blieb. Auch gibt es einen Zeugen, der die Einfahrt der Falschfahrerin über die Ausfahrtsrampe am Verteiler Lorch-Ost beobachtet hat. Zudem sind Grund und Ziel der Fahrt genauso ermittelt, wie die dazu passende und stimmige Zeitschiene. Die 72-Jährige war zuvor am Lorcher Bahnhof, wo ein Mitfahrer ausstieg, um von dort mit dem Zug weiterzufahren. Anschließend wollte sie auf direktem Weg nach Hause fahren und bog dabei an der falschen Stelle auf die Bundesstraße ein. Unter Berücksichtigung aller bislang vorliegenden Ermittlungsergebnisse ist der Grund für das falsche Einfahren in einer geringen Fahrpraxis und daraus resultierenden Problemen bei der Orientierung zu suchen. Ein bewusstes und gewolltes Falschfahren ist auszuschließen.
PM