Schwäbisch Gmünd: Fast richtig ist auch verkehrt

Weil er wusste, dass er etwas getrunken hatte und deshalb auch nicht mehr fahren sollte, hat ein 19-jähriger Heranwachsender in der Nacht zum Freitag das Steuer seines Pkws seinem Kumpel überlassen.

Soweit, so richtig. In der Täferroter Straße fiel der Renault gegen 2.30 Uhr anhand seiner Fahrweise einer Polizeistreife auf. Die stellte fest, dass der 21-jährige Fahrer mit rund 2 Promille deutlichunter Alkoholeinwirkung stand. Die obligatorische Folge der Führerscheinbeschlagnahme nach so einer Feststellung musste allerdings unterbleiben, denn der junge Mann besitzt einen solchen nicht. Zwar wäre die diesbezügliche Grundausstattung beim Beifahrer vorhanden gewesen, jedoch hat der mit einem Alkoholwert von knapp unter einem Promille mit Recht auf das selbständige Fahrern verzichtet. Dass er damit nur fast richtig gehandelt hat, ist den meisten Menschen wohl bekannt, dass er allerdings derselben Strafandrohung unterliegt, weil er das Fahrzeug seinem Kumpel überlassen hat, ist vermutlich nicht jedem bekannt. Die Strafandrohung für beide Insassen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt, beide mussten sich abholen lassen, beide werden angezeigt.

PM Polizeipräsidium Aalen

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