Hohenstadt – LKW „sticht Polizei ins Auge“

Voll beladen war ein Lkw am Sonntag bei Hohenstadt auf der A8 unterwegs.

Polizisten kontrollierten den Klein-Lkw mit Anhänger gegen 15.30 Uhr. Den Beamten war zuerst der Sprung in der Windschutzscheibe aufgefallen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten auch fest, dass im Auto kein Kontrollgerät installiert ist. Überhaupt hätte das Fahrzeug am Sonntag gar nicht fahren dürfen, da es keine Ausnahmegenehmigung hat. Weil die Beamten außerdem den Verdacht hatten, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, ließen sie es von einem Sachverständigen anschauen. Der stellte fest, dass die Anhängerkupplung für diesen Anhänger gar nicht ausgelegt ist. Erst nachdem der 37-jährige Fahrer des Renault sein Fahrzeug verkehrssicher gemacht hat durfte er weiterfahren. Auf ihn kommt jetzt eine Anzeige zu.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.“ So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmer. Dazu gehört nicht richtiges Verhalten und die gegenseitige Rücksichtnahme. Auch das Führen eines intakten, verkehrssicheren Fahrzeugs fällt darunter.

PM

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