Geislingen – Alkoholisierte Autofahrer halten Polizei in Atem – zwei Führerscheine in einer Nacht beschlagnahmt

In der Nacht zum heutigen Freitag beschäftigten alkoholisierte Autofahrer die Polizei in Geislingen:Am Donnerstagabend, gegen 20 Uhr kam es zunächst in Bad Ditzenbach, in der Bahnhofstraße, zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 55-jähriger BMW-Fahrer auf einen an einer roten Ampel stehenden Mercedes auffuhr.

Polizeibeamte stellten fest, dass der 55-Jährige unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration weit über dem Grenzwert von 1,1 Promille.

Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Zudem hat er mit einer Strafanzeige zu rechnen. Gegen 21.15 Uhr verständigten dann aufmerksame Bürger in Wiesensteig die Polizei, da sie beobachtet hatten, wie ein 25-Jähriger deutlich alkoholisierter Mann sich zu seinem Citroen begab und mit diesem wegfahren wollte. Dies konnte durch die Anwesenden bis zum Eintreffen einer Streifenbesatzung verhindert werden. Die Polizeibeamten untersagten dem Mann die Nutzung seines Fahrzeuges und stellten seinen Fahrzeugschlüssel sicher, bis dieser wieder ausgenüchtert war. Bereits gegen 23.20 Uhr ereignete sich dann auf der Kreisstraße bei Eybach ein weiterer Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung. Ein 41-jähriger Mercedes-Fahrer kam nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte einen Leitpfosten und blieb an einer Böschung stecken.

Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Der 41-Jährige blieb zwar unverletzt, musste die Polizeibeamten aber dennoch zur Entnahme einer Blutprobe ins Krankenhaus begleiten, da er reichlich betrunken war.

Sein Führerschein wurde ebenfalls beschlagnahmt und auch er hat mit einer Strafanzeige zu rechnen. Am frühen Freitagmorgen, gegen 00:50 Uhr, fiel einer weiteren Polizeistreife in der Stuttgarter Straße in Geislingen ein VW auf. Der 19-jährige Fahrer wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten ebenfalls Alkoholgeruch fest. Da für den jungen Mann als unter 21-jährigem „jungen Fahrer“ ein grundsätzliches Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gilt hat er mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen. Darüber hinaus erwartet ihn eine Nachschulung. „Alkohol im Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen, gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen“, erläutert der Geislinger Polizeichef Jens Rügner. Deswegen führe die Polizei nicht nur grundsätzlich im Rahmen ihrer täglichen Streifenfahrten sondern auch im Rahmen von Schwerpunktaktionen regelmäßig zielgerichtete Alkoholkontrollen durch. Schon geringe Mengen an Alkohol könnten die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Die Feststellungen der vergangenen Nacht zeigten allerdings, dass diese Einsicht wohl nicht bei allen Verkehrsteilnehmern vorhanden sei. „Wer Alkohol konsumiert und sich hinters Steuer setzt, setzt sich und andere erheblichen Gefahren aus. Das ist völlig inakzeptabel und deshalb können Sie versichert sein, dass die Polizei ihre Kontrollen fortsetzen wird.“, schloss Rügner.

PM

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