Ebersbach – Wegfahren ist nicht erlaubt

Nach einem Zusammenstoß am Donnerstagmorgen in Ebersbach ermittelt die Polizei wegen Unfallflucht.

Eine Autofahrerin hatte gegen 6 Uhr im Lerchenweg einen parkendem Ford Focus angefahren. Sie stieg aus und schaute sich die Schäden an den beiden Fahrzeugen an. Diese summieren sich zusammen auf mehrere tausend Euro. Dessen unbeachtet setzte die 49-Jährige  ihre Fahrt fort. Dank eines Zeugen konnte die Polizei die Frau ausfindig machen.

Hinweis der Polizei

Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, begeht eine Straftat, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint. Ein Zettel mit der eigenen Anschrift oder eine Visitenkarte, die hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners geklemmt werden, reichen nicht aus. Wer Unfallflucht vermeiden will, muss warten, bis der Fahrer des anderen Autos kommt. Am besten informiert man die Polizei.

Geldstrafen, Punkte, Fahrerlaubnisentzug und in besonders schweren Fällen können sogar Haftstrafen die Folgen von Unfallflucht sein.

Erschwerend kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen hinzu.

PM

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