LKA-BW: Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte: LKA warnt vor Inkassobetrügern

„Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte“: So oder ähnlich drohen derzeit Täter einer neuen Welle des Inkassobetruges.

Dabei versenden die Betrüger per E-Mail frei erfundene Forderungen an Privatpersonen und Firmen. Ihnen wird mitgeteilt, dass über deren konkret genannten Telefonanschluss die kostenpflichtige Auskunftsnummer 11885, zu 1,99 Euro pro Minute genutzt wurde. Dabei seien Gebühren entstanden, deren Bezahlung noch aussteht. Die angebliche Auskunftsnummer ist erfunden. Meist werden Beträge zwischen einhundert und dreihundert Euro unberechtigt eingefordert. Absender der E-Mails ist ein Inkassobüro aus Nordrhein-Westfalen. Weder das Inkassobüro, noch die angegebene Auskunftsnummer existieren. Um angebliche weitere Kosten und eine Meldung an die Schufa zu vermeiden, sollen die Opfer unverzüglich die Forderung einschließlich Mahn- und Anwaltsgebühren bezahlen. Das Geld soll auf unterschiedliche Konten überwiesen werden, derzeit sind dies vor allem litauische Bankkonten. Dem LKA BW wurden seit Anfang September landesweit rund 25 derartige Fälle bekannt.

Um sich vor derartigen Betrügern zu schützen, rät das LKA Baden-Württemberg:

–        Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen (z.B. Rechnungen, Bestellbestätigungen), ob überhaupt ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen vorliegt. Bezahlen Sie keine unberechtigten Forderungen!

–        Legen Sie gegen eine ungerechtfertigte Forderung Widerspruch ein und bitten Sie das Inkassobüro um eine Stellungnahme.

–        Lassen Sie sich in Zweifelsfällen von der Verbraucherzentrale beraten!

–        Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, falls Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de .

PM

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