Logisch – oder? Mehr Verkehrssicherheit durch Regeln für die Anderen

Neulich erreichte das hiesige Polizeipräsidium die Beschwerde eines Autofahrers, dass er an einer Stelle, an der die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung völlig unnötig sei, geblitzt wurde. Da er die Strecke ohne einen Unfall zu verursachen zurückgelegt habe, sei, quasi wissenschaftlich, nachgewiesen, dass zumindest er dort schneller fahren kann als erlaubt und damit das Bußgeld zu Unrecht erhoben werde.

Nun nimmt ja die Polizei grundsätzlich jede Beschwerde ernst und dachte deshalb darüber nach, ob man dem Beschwerdeführer abhelfen kann. Könnte man nicht tatsächlich (auch) im Straßenverkehr nach dem Motto verfahren „wenn einem der Erfolg Recht gibt, muss das Verhalten in Ordnung sein“? Rote Ampeln könnten Empfehlungen sein für denjenigen, der nicht damitzu Recht kommt, zwischen Fußgängern, die die Straße queren, Slalom zufahren oder dem es schwer fällt, die Lücke im Querverkehr der Grünlichtfahrer richtig einzuschätzen. Fußgängerüberwege fordern ja eher zu Unrecht unsere Aufmerksamkeit, weil sie oft längere Zeit gar nicht benutzt werden. Oder man installiert sie auf Straßen mit wenig Fußgängerverkehr, dann müssen nicht so viele Autofahrer anhalten. Über Vorfahrtsregeln muss man ja sowieso nicht diskutieren. Mit selbstbewusstem Heranfahren an Kreuzungen und einem optisch überlegenen Auto beeindruckt man auch ohne die kleine weiß-gelbe Raute. Sicher könnte jeder die Liste problemlos fortsetzen. Allerdings beschlich die Polizei bei der Vorstellung, die Regeln gänzlich abzuschaffen, ein eher ungutes Gefühl. Doch die anschließende Diskussion erbrachte ein sehr schnelles, und ein vordergründig auch zufriedenstellendes Ergebnis:

Die Regeln können bleiben, sie gelten aber nur noch für die Anderen.

Jeder weiß schließlich, dass es ausnahmslos die Anderen sind, die uns durch zu schnelles Fahren gefährden und durch ihr grundloses Schleichen aufhalten. Die Anderen behindern uns mit ihrem Fahrrad auf der Straße, wenn wir mit dem Auto unterwegs sind und die Anderen fahren gefährlich nah an uns Radfahrern vorbei, wenn dann sie als Autofahrer unterwegs sind. Die Anderen parken uns in zweiter Reihe zu und die Anderen regen sich auf, wenn wir nur ganz kurz, während unseres notwendigen Einkaufs, platzsparend auf dem Gehweg parken, obwohl wir ja gerade dadurch den Straßenverkehr nicht behindern. Ob es ist richtig ist, allen Anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorzugeben, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Sicher ist, dass wir selbst fast überall schneller fahren können, als erlaubt, weil wir es halt können; vielleicht gibt es ja da unter den Anderen auch jemand, der das kann.

Ach ja, und wer nichts falsch macht, verursacht auch keine Verkehrsunfälle; das sind die, ach Sie wissen schon. Und mit dem Erkennen der Anderen haben wir auch kein Problem, denn die Anderen sind die, auf die wir zu Recht mit dem Finger zeigen. Schlecht könnte für uns nur sein, wenn wir dann selbst VOR dem Finger stehen, weil der einem Anderen gehört.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/blaulichtreport/30129/

Schreibe einen Kommentar