Die Polizei stoppte am Samstag einen betrunkenen Autofahrer in Göppingen.
Der 57-Jährige fiel wegen seines Fahrstils kurz nach 21 Uhr in der Pfarrstraße auf. Der Mann fuhr in Schlangenlinien und mitten auf der Fahrbahn Richtung Marktstraße. Eine Polizeistreife stoppte den Fahrer und stellte fest, dass der Mann deutlich alkoholisiert war. Die Beamten brachten den 57-Jährigen in eine Klinik. Dort musste er eine Blutprobe abgeben. Einen Führerschein hatte er nicht. Diesen musste er bereits in einem anderen Verfahren abgeben. Auf den Fahrer kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.
Der Grundsatz „Don’t Drink an Drive“ beschreibt, dass Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen passen. Alkoholbedingte Auswirkungen lassen sich nicht durch Erfahrung oder Fahrpraxis ausgleichen. Konsumierter Alkohol baut sich nur langsam ab. Es besteht daher die Gefahr, dass sich Fahrer mit Restalkohol ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Neben Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen ist bei Alkoholunfällen auch der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Wiedererlangung der wegen Alkohol entzogenen Fahrerlaubnis ist mit hohem Kostenaufwand verbunden und ist nicht immer erfolgreich.
PM