„Der Vorschlag, eine Steuergutschrift für nachgewiesene Forschungs- und Entwicklungsleistungen (F&E) einzuführen, ist ein richtiger Ansatz, um die Innovationskraft der Betriebe zu stärken“, betont Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK). Denn aktuelle Untersuchungen zeigen: Der Anteil von Ausgaben für F&E am Umsatz hat bei kleinen und mittleren Unternehmen in den letzten Jahren deutlich abgenommen – im Gegensatz zu Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Eine in den letzten Jahren ebenfalls abnehmende Zahl an Patentanmeldungen baden-württembergischer KMU legt nahe, dass diese Schwierigkeiten haben, im Innovationswettbewerb mitzuhalten.
Von den Steuergutschriften könnten auch Unternehmen profitieren, für die die bisherige öffentliche, kooperations- und berichtslastige Projektförderung ungeeignet ist. „Die Steuergutschrift sollte jedoch in Ergänzung zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Grundsätze Einfachheit, wenig Bürokratie und Transparenz gelten“, so Kulitz. Auf Landesebene könnte die Regierung bereits jetzt aktiv werden und das erfolgreiche System der Innovationsgutscheine weiterentwickeln: „Die bestehenden Innovationsgutscheine des Landes sollten um einen Gutschein mit höherer Fördersumme ergänzt werden, um die de facto vorhandene Förderlücke zum ZIM-Programm des Bundes zu schließen.“
PM