Im Jahr 2015 überprüfte das Regierungspräsidium Stuttgart annähernd 100 Unternehmen im sogenannten Nichtfinanzbereich, ob Sie Ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachkommen. Regierungspräsident Johannes Schmalzl betont: „Die Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Unternehmen im Hinblick auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz. Durch Kontrollen des Regierungspräsidiums Stuttgart konnten einige Verstöße aufgedeckt werden, die im Jahr 2015 in Einzelfällen zur Verhängung von hohen Bußgeldern im vierstelligen Bereich führten.“
Neben der direkten Einsichtnahme bei Kontrollen vor Ort werden im sogenannten schriftlichen Verfahren die abgefragten Informationen regelmäßig anhand weiterer Unterlagen wie Kassenbücher oder Vertrags- und Identifizierungsunterlagen verifiziert. Die betroffenen Unternehmen müssen derzeit bei Bargeldtransaktionen von über 15.000 € die Identität des Käufers anhand von Ausweispapieren festhalten und dokumentieren. Vereinzelt wurde dabei festgestellt, dass einige Unternehmen ihre Angaben zunächst beschönigten. Im Rahmen der Kontrollen wurden die angegebenen Informationen näher überprüft und mussten teilweise berichtigt werden.
Seit Aufnahme der Tätigkeit wurden im Rahmen von überwiegend verdachtsunabhängigen Kontrollen und Auskunftsersuchen im Regierungsbezirk Stuttgart über 500 Unternehmen auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes geprüft. Stand in den ersten Jahren noch die Sensibilisierung und Prävention im Vordergrund, müssen betroffene Unternehmen bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen mit hohen Bußgeldern rechnen. Im Falle konkreten Geldwäscheverdachts erfolgt eine Weiterleitung des Vorgangs an das Landeskriminalamt zur Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Schmalzl führt weiter aus: „Die Durchführung von Kontrollen ist ein unmittelbarer Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit, da dadurch die Terrorismusfinanzierung und –unterstützung erschwert werden. Der Kontrolldruck wird daher auch für die Zukunft durch das Regierungspräsidium Stuttgart aufrechterhalten.“
Hintergrundinformationen:
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist seit dem Jahr 2010 zuständige Aufsichtsbehörde für die Geldwäscheprävention und –bekämpfung im sogenannten Nichtfinanzbereich des Regierungsbezirks Stuttgart (bspw. Handel mit hochwertigen Wirtschaftsgütern oder Immobilien). Zunächst wurden die betroffenen Unternehmen über die Industrie- und Handelskammern, Informationsveranstaltungen sowie diverse Branchenverbände über die Pflichten des Geldwäschegesetzes informiert. Im Sommer 2011 wurden die ersten Kfz-Händler vor Ort auf die Einhaltung Ihrer Pflichten kontrolliert und sensibilisiert. Die Prüfungen und Auskunftsersuchen wurden seitdem intensiviert und auf besonders gefährdete Branchen wie z. B. die Immobilienbranche oder dem Handel mit hochwertigen Gütern (z. B. Edelmetalle, Diamanten oder Kunstgegenstände) ausgeweitet. In Deutschland werden jährlich annähernd 50 Mrd. Euro aus krimineller Herkunft in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und gewaschen (Quelle: Financial Action Task Force on Money Laundering). Durch die Einhaltung des Geldwäschegesetzes soll verhindert werden, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Ergänzende Hintergrundinformationen zu den Aufgaben und Pflichten nach dem Geldwäschegesetz finden Sie unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Seiten/Geldwaesche.aspx
PM