Baden-Württemberg hat die größten und bedeutendsten Streuobstbestände Europas. Es ist erklärtes Ziel der grün-roten Landesregierung, diese attraktive Kulturlandschaft zu erhalten. Das Land hat mit der Baumschnitt-Prämie für Streuobstbäume erstmals eine Fördermöglichkeit geschaffen, um die Streuobstbestände gezielt zu pflegen und zu erhalten – das erhält den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung. Die Auswertung der Anträge liegt nun vor. Die Bestätigungsschreiben werden demnächst versandt.
„Ich freue mich, dass unser neues Förderprogramm für Streuobstbäume so hervorragend angenommen wurde. Das zeigt, dass es notwendig war, für die Pflege der Streuobstwiesen gezielte Impulse zu setzen. Die hohe Zahl von rund 1.089 Anträgen für insgesamt rund 405.000 Bäume macht auch deutlich, dass sich die unbürokratische Antragstellung bewährt hat. Trotz der hohen Resonanz wollen wir auf eine Priorisierung verzichten und alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligen. Daher hat das Kabinett im Regierungsentwurf zum aktuellen Nachtragshaushalt eine weitere Million Euro für die Baumschnitt-Prämie gebilligt. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags werden insgesamt bis zu 3 Millionen Euro für die Baumschnitt-Prämie zur Verfügung stehen. Die ersten Baumschnitte können noch in diesem Winter starten“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (23. Oktober) in Stuttgart.
Erste Baumschnitte noch in diesem Winter möglich
Nachdem alle eingegangenen Anträge geprüft wurden, steht der Umsetzung des Förderprogramms nichts mehr im Wege. Die erforderliche EU-Notifizierung für das Programm erhielt das Land bereits im März 2015. Dabei konnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen die Förderung des Baumschnitts von 15 Euro in eigener Entscheidung um bis zu 10 Euro pro Baum erhöhen können. Einige Kommunen haben schon angekündigt, dass sie sich hier engagieren. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen von den für die Baumschnittförderung zuständigen Regierungspräsidien ein Bestätigungsschreiben und können mit den Schnittmaßnahmen im Winter 2015/16 beginnen.
Streuobstkonzeption zeigt Wirkung
Die Förderung des Baumschnitts ist ein Teil der von der Landesregierung vorgestellten Streuobstkonzeption. „Die Aktivitäten, die wir mit dem neuen Fördermodul ins Rollen gebracht haben, bringen die Pflege der Streuobstwiesen in die Fläche. Dies honoriert die Arbeit in der Streuobstpflege und schafft auch neue Impulse, sich für die Kulturlandschaft Streuobst zu engagieren. Die Streuobstkonzeption für Baden-Württemberg zeigt damit Wirkung – damit sind wir auf einem guten Weg, die Streuobstwiesen als bedeutende Kulturlandschaft unserer Heimat für zukünftige Generationen zu erhalten“, so Bonde abschließend.
Hintergrundinformationen
Mit der neuen Förderung Baumschnitt Streuobst unterstützt das Land den fachgerechten Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit 15 Euro pro Baumschnitt. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen war ein fünfjähriges Schnittkonzept vorzulegen, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren gefördert. Die Schnittmaßnahmen leisten einen Beitrag, um den Pflegezustand der Streuobstbäume, der an vielen Stellen im Land unbefriedigend ist, zu verbessern. Die Lebensdauer eines Streuobstbaums verbessert sich durch einen fachgerechten Schnitt deutlich, was zur Erhaltung und Sicherung des Lebensraums Streuobstwiese beiträgt.
Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften“ kann unter www.mlr-bw.de sowie unter www.streuobst-bw.info heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden. Informationen können Sie außerdem unter www.mlr-bw.de > Unsere Themen > Landwirtschaft > Regionale Landwirtschaft stärken > Streuobstkonzeption abrufen.
PM