Nichtbeachten der Vorfahrt war die Ursache für einen Verkehrsunfall am Montagmittag in Dettingen, bei dem die beiden Fahrer leichte Verletzungen erlitten haben.
Ein 55-Jähriger wollte gegen 13.15 Uhr mit seinem Lkw von der Verbindungsstraße von der B 465 herkommend nach links auf die Kirchheimer Straße abbiegen. Hierbei übersah er den vorfahrtsberechtigten von rechts kommenden Ford S-Max einer 34-Jährigen. Durch die Kollision drehte sich der Pkw und prallte gegen den Bordstein. Beide Fahrer zogen sich leichte Verletzungen zu und wollten sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. Glücklicherweise waren die beiden zwei und vier Jahre alten Kinder der Autofahrerin ordnungsgemäß in Kindersitzen gesichert, so dass sie außer einem gehörigen Schrecken unverletzt blieben. Der Ford musste abgeschleppt werden. Der Schaden beträgt rund 10.000 Euro. (ms)
PM Polizeipräsidium Reutlingen