Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln von Amts wegen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Volksverhetzung, nachdem vor wenigen Tagen auf einer Facebook-Seite eine Mitteilung über angebliche Übergriffe von Asylbewerbern auf Bürgerinnen und Bürgern in Weilheim gepostet worden war.
In der Mitteilung wurde dargestellt, dass am vergangenen Samstag angeblich etwa 50 Personen, die als „Asylbetrüger“ und „Verbrecher“ beleidigt werden, in Weilheim Pkw angehalten, von den Insassen Wertgegenstände entwendet und sogar eine 14-Jährige angegangen haben sollen, weshalb die Polizei im Einsatz gewesen sei.
Der gepostete Beitrag zog etliche Kommentare nach sich, in denen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Weilheim in Frage gestellt wird. Einzelne Beiträge werden hinsichtlich einer möglichen strafrechtlichen Relevanz überprüft.
Die Polizei weist darauf hin, dass keinerlei Erkenntnisse zu den geschilderten, angeblichen Straftaten vorliegen. Eine entsprechende Anzeige wurde nicht erstattet, auch wurde kein anderer Vorfall aktenkundig, der mit den Schilderungen in Einklang zu bringen wäre.
Ein polizeilicher Einsatz aus dem beschriebenen Anlass fand nicht statt. Den Vorwurf des Verfassers der Mitteilung, wonach die Polizei zwar vor Ort war aber untätig blieb, weist das Polizeipräsidium Reutlingen entschieden zurück. Die Polizei schreitet entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag bei drohender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder beim Vorliegen einer Straftat stets ein.
Sie zeigt im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen jeweils lageorientiert Präsenz. (ak)
PM Polizeipräsidium Reutlingen