Geislingen – Gegenverkehr übersehen

Sachschaden und eine leicht verletzte Person ist die Bilanz eines Unfalls am Mittwoch in Geislingen.

Gegen 19.30 Uhr fuhr die 37-Jährige mit ihrem VW in der Überkinger Straße. Sie bog nach links in die Silcherstraße ab. Dabei übersah sie den entgegenkommenden Mercedes eines 56-Jährigen. Beim Abbiegevorgang stießen die Fahrzeuge zusammen. Dabei erlitt die 41-jährige Beifahrerin im VW leichte Verletzungen. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 5.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

PM Polizeipräsidium Ulm

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