Am Samstag, 15. Dezember, ruft ver.di um zwölf Uhr zu einer Protestkundgebung vor der Bischofskirche St. Eberhard in Stuttgart auf. Damit reagiert die Gewerkschaft gemeinsam mit der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes auf die Tarifflucht der Caritas-Tochtergesellschaft Liebenau – Leben im Alter gGmbH (LiLA). LiLA betreibt in Baden-Württemberg gut 20 Altenpflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 700 Beschäftigten. Durch eine Genehmigung des Bischofs der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, wird der LiLA ab dem 1. Januar 2019 dauerhaft gestattet, außerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts zu agieren und damit bis zu 300 Euro monatlich niedrigere Gehälter zu zahlen sowie schlechtere Arbeitsbedingungen beizubehalten als in den übrigen Einrichtungen der Caritas.
Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin im Gesundheitswesen: „Die Frage stellt sich sehr deutlich, wie weit es mit der von Kirche und Caritas gepriesenen Verbindlichkeit der Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas ist. Die einseitige Absenkung der Gehälter und den dauerhaften Ausstieg der Liebenau aus den Tarifregelungen jetzt auch noch als Schritt hin zu mehr Tarifautonomie zu verkaufen, ist zynisch. Wir reden gerade bundesweit über einen einheitlichen Tarifvertrag für die Altenpflege auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. Was jetzt im Land ausgerechnet beim größten kirchlichen Arbeitgeber passiert, konterkariert diese Bemühungen.“
In einem Schreiben an die eigenen Beschäftigten argumentiert die LiLA Geschäftsführung: „Die kirchliche Grundordnung birgt jedoch große Probleme, insbesondere in der Vergütungssystematik der in der Caritas geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und in der im kirchlichen Arbeitsrecht verankerten Zusatzversorgung, die zu erheblichen Mehrkosten gegenüber anderen, nicht kirchlichen Anbietern führt“.
Dazu Irene Gölz: „Die Arbeitsvertragsrichtlinien werden zwar als Wettbewerbsnachteil zur Begründung der Tarifflucht angeführt, die Kosten für Pflegebedürftige in den LiLA Einrichtungen sind aber keineswegs niedriger als die anderer Altenpflegeheime im Caritas-Verbund. Die Beschäftigten sollen mit niedrigeren Gehältern also einzig den Profit erhöhen.“
Thomas Schwendele, Vorstandsmitglied der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
„Dass eine wirtschaftlich gesunde Tochtergesellschaft der großen Stiftung Liebenau nicht in der Lage sein soll, ein für bundesweit über 600.000 Beschäftigte geltendes und erprobtes Tarifwerk anzuwenden, ist schlicht nicht glaubwürdig. Die Pflege von Menschen im Alter ist eine gesellschaftlich immens wichtige Aufgabe. Überall wird gefordert, dass die Beschäftigten in der Altenpflege besser bezahlt werden sollen. Wir sind fassungslos, dass gerade in einer kirchlichen Einrichtung auf dem Rücken der Beschäftigten gespart wird.“
Hintergrundinformationen:
Die Tochtergesellschaft der Stiftung Liebenau, die „Liebenau – Leben im Alter gGmbH“ (LiLA), begeht Tarifflucht, wenn sie ab 1. Januar 2019 die Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts und damit des Tarifwerks der Caritas (AVR) aus ihrer Satzung streicht. Mit diesem Akt werden die Gehälter der rund 700 Beschäftigten der LiLA dauerhaft auf deutlich niedrigerem Niveau gehalten.
Durch die Genehmigung des Bischofs wird der sich zur Caritas zählenden „Liebenau – Leben im Alter gGmbH“ gestattet, ab dem 1. Januar 2019 auch offiziell außerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts zu agieren. Schon zuvor, ab 2011, hat sich die Tochtergesellschaft der Stiftung Liebenau mit bischöflicher Genehmigung von der Anwendung des Tarifwerks der Caritas (AVR) befreien lassen. Sämtliche neuen Häuser der Gesellschaft wurden konsequent außerhalb der AVR errichtet. Die Folgen für die Beschäftigten sind unter anderem erheblich abgesenkte Gehälter (Unterschiede zu AVR, siehe unten). Die Diözese hatte 2011 jedoch angekündigt, dass bei allen gemeinnützigen deutschen Trägern kirchliches Arbeitsrecht und damit auch die AVR angewendet werde.
Die Geschäftsleitung der LiLA begründet ihren Abschied vom kirchlichen Arbeitsrecht und vom Tarifwerk der Caritas damit, dass für Entgelt und Alterszusatzversorgung bis zuletzt keine vertretbare Lösung gefunden werden konnte. Die Mitarbeiterseite bestreitet entschieden, dass die Liebenau als katholische Stiftung das Recht hat, je nach Gefallen das kirchliche Tarifrecht anzuwenden oder nicht. Dass die bischöfliche Aufsicht der Stiftung diese Wahlmöglichkeit zulässt, unterminiert die gesamte Legitimation des kirchlichen Arbeitsrechts.
Der Fall der Stiftung Liebenau ist ein Beleg für die Notwendigkeit, in der Altenhilfe einen allgemeinverbindlichen Tarif in der Pflege einzuführen. Gerade die Caritas-Einrichtungen müssen ihre Mitarbeiter im Alter vor Armut schützen.
Grundsätzlich sind alle zur Caritas zählenden Träger dazu verpflichtet, die kirchliche Grundordnung einzuhalten. Diese beinhaltet die kirchliche Aufsicht durch die Bischöfe, die Verpflichtung auf einen kirchlichen Zweck sowie die Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Die Unterschiede zum AVR Caritas sind erheblich:
Pflegefachkräfte erhalten im Schnitt monatlich ca. 80 Euro weniger, zum Teil über 260 Euro weniger; angelernte Pflegekräfte erhalten im Schnitt monatlich ca. 150 Euro weniger, zum Teil über 300 Euro weniger; die Jahressonderzahlung ist um ein Drittel niedriger; die Zuschläge für Nachtarbeit und Arbeit an Sonntagen sind über ein Drittel niedriger; eine Leistungskomponente in Höhe von zwei Prozent des Jahres-Brutto wird nicht bezahlt; der übliche Jahresurlaub von 31 Tagen wird nur „gewährt“, Rechtsanspruch besteht aber nur auf den gesetzlichen Urlaub von 22 Tagen (in der 5,5 Tagewoche); Krankengeldzuschuss gibt es nicht; statt der Anmeldung zur Zusatzversorgung, die eine gute Betriebsrente gewährleistet, erhalten die Beschäftigten lediglich ein Zusatzentgelt in Höhe von drei Prozent des Bruttogehalts, mit dem sie in eigener Regie für ihr Alter vorsorgen sollen.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg