ver.di kritisiert die in der heutigen aktuellen Debatte im Landtag diskutierten Änderungspläne des Wirtschaftsministeriums zum Arbeitszeitgesetz scharf. Nach mehr als einem halben Jahrhundert Kampf der Gewerkschaften für Arbeitszeitverkürzung wurde der Achtstundentag am 23. November 1918 vor hundert Jahren eingeführt. Die bis dahin üblichen und krankmachenden zehn, zwölf Stunden oder noch länger dauernden Schichten wurden abgeschafft. Nach den Plänen der CDU im Land sollen solche 12 Stunden-Schichten wieder möglich werden: Mit diesem Modell ließen sich beispielsweise Altenpflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag im Zweischicht-Betrieb führen, die Folgen für Beschäftigte und Pflegebedürftige wären gravierend.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Sinn und Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schützen. Bereits jetzt hat es überall dort massive Löcher und Risse, wo Unternehmensinteressen tangiert werden. Jetzt soll es nach dem Willen der CDU im Land vollends zum Schweizer Käse durchlöchert werden. Ein Schutzgesetz, das dann ausgerechnet die am meisten Schutzbedürftigen wehrlos zurücklässt, ist seinen Namen nicht mehr wert.“
ver.di kritisiert außerdem, dass zum wiederholten Mal von der CDU im Land Forderungen aufgestellt werden, die längst durch das Arbeitszeitgesetz zugelassen sind. So lassen die vielen Ausnahmetatbestände im Gesetz bereits heute für viele Beschäftigte Arbeiten über zehn Stunden am Tag und Ruhepausen unter elf Stunden zu.
Gross: „So wird dieses Gesetz bewusst als unternehmensfeindliches Bürokratiemonster diskreditiert, um es dann noch weiter aushöhlen zu können. Die Arbeitsministerin sollte erklären, warum ausgerechnet für hochbelastete Berufe längere Arbeitszeiten in Ordnung sein sollen. Das eigentliche Ziel wird immer klarer: die tägliche Arbeitszeit wieder wie vor hundert Jahren faktisch freizugeben. Arbeiten rund um die Uhr soll möglich werden.“
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg