Druckhaus Ulm-Oberschwaben auf Tarifflucht mitten in der Auseinandersetzung um eine Lohn- und Gehaltserhöhung

Das von den Zeitungsverlagen der Südwest Presse und der Schwäbischen Zeitung betriebene Druckhaus Ulm-Oberschwaben mit Standorten in Ulm und Weingarten begeht Tarifflucht.

„Genau 100 Jahre nachdem sich die Arbeiter die Rechtsgültigkeit von Tarifverträgen in der Revolution 1918 erkämpft haben, greifen die Zeitungskonzerne das deutsche Tarifvertragssystem in geradezu obszöner Weise an“, kommentiert der ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien, Siegfried Heim, den Vorgang. Der Wechsel des Zeitungsdruckunternehmens in den sogenannten OT-Status (OT = ohne Tarifbindung) erfolgt nämlich mitten in der laufenden bundesweiten Tarifauseinandersetzung um die von ver.di geforderte Erhöhung der Löhne und Gehälter um fünf Prozent.

„Die Druckerei-Geschäftsführung will die Tarifflucht nutzen, um sich dem demokratisch-fairen Aushandeln von Tarifverträgen zu entziehen, um Lohn und Arbeitsbedingungen nach Gutsherrenart diktieren zu können“, so Heim weiter. Der Ulmer „Blitzwechsel“ (Bundesarbeitsgericht) mitten während einer von Streiks begleiteten Tarifrunde ist offenbar Teil eines bundesweit koordinierten Vorgehens der Zeitungsdruckereien. Ebenfalls gestern war der Wechsel der Frankfurter Sozietätsdruckerei in den OT-Status bekannt geworden. Diese druckt die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse. Bereits vor einigen Wochen hat sich die Druckerei der Augsburger Allgemeine aus der Tarifbindung verabschiedet.

Über die Löhne und Gehälter der Druckindustrie wird seit September verhandelt. Auch der Manteltarifvertrag ist von den Arbeitgebern gekündigt worden und steht zur Verhandlung an. Für ver.di führt der stellvertretende Vorsitzende Frank Werneke die Tarifverhandlungen. Er kritisiert, dass die Arbeitgeberverbände durch die Möglichkeit der OT-Mitgliedschaft der Tarif-flucht geradezu Vorschub leisten: „Hier ist die Politik aufgefordert, der weiteren Erosion tariflich geregelter Arbeitsverhältnisse auch gesetzlich einen Riegel vorzuschieben.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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