Landeskrankenhauskonferenz fordert schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrages

Die über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landeskrankenhauskonferenz in Stuttgart, zu der ver.di Baden-Württemberg und die Betriebliche Interessenvertretung der Krankenhäuser (BIV) eingeladen hatte, forderten heute von der Politik eine schnelle Umsetzung der Verabredungen im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und der Finanzierung der Krankenhausversorgung. 

Die Betriebs- und Personalratsmitglieder, Mitarbeitervertreterinnen sowie Vertrauensleute aus über 50 baden-württembergischen Krankenhäusern sprachen sich in der Konferenz aber auch dafür aus, die Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern, die derzeit zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft und Gesetzlicher Krankenversicherung verhandelt werden, in der sich abzeichnenden Form nicht zu vereinbaren.

Dr. Thomas Böhm, Sprecher von BIV: „Das sich bereits jetzt abzeichnende Verhandlungsergebnis wird die Patientensicherheit in den Krankenhäusern nicht verbessern. Besonders kritisch ist, dass ausschließlich die schlechtesten der derzeitigen Personalausstattungen in deutschen Krankenhäusern in den Blick genommen werden. Lediglich die allerschlimmsten Auswüchse nach unten werden durch die Einführung solcher Untergrenzen behoben.“

Irene Gölz, ver.di-Landesfachbereichsleiterin Gesundheit. „Einerseits dürfen Patienten erwarten, gut behandelt und gepflegt zu werden. Andererseits muss das Personal deutlich bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Wir schließen uns der Forderung eines Bündnisses aus Patientenorganisationen, Pflegeberufsverbänden, DGB und ver.di an: Vorgaben, die nur verhindern sollen, dass es im Krankenhaus zu keinen Gefährdungen kommt – zum Beispiel zu einem Dekubitus durch langes Liegen – sind eine politische Bankrotterklärung.“

Die heutige Konferenz stimmt zudem mit dem Bündnis überein, dass die Personalvorgaben für Krankenhäuser so bemessen sein müssen, 1. dass sie eine bedarfsgerechte Pflege im Sinne der §§ 1, 2, 12 und 70 SGB V ermöglichen. Sie müssen sich am Pflegebedarf der einzelnen Patientinnen und Patienten orientieren, 2. die Einhaltung der Personalvorgaben in den Krankenhäusern muss adäquat und verlässlich kontrolliert werden und für Patientinnen und Patienten in verständlicher und relevanter Form transparent gemacht werden.

Den Betriebs- und Personalrätinnen sowie Mitarbeitervertreterinnen halten es zudem für absolut zwingend, dass die Festlegung im Koalitionsvertrag, die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) herauszunehmen und krankenhausindividuell zu vergüten, umgehend umgesetzt wird.

Im Mittelpunkt der Konferenz steht am Nachmittag die Frage, wie die Interessenvertretungen in den Kliniken über Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten mitbestimmen und diese voranbringen können. Den Belastungen der Beschäftigten durch Überstunden, Einspringen aus dem Frei, nicht verlässlichen Dienstplänen und zu wenig Personal soll ein Riegel vorgeschoben werden. Die Beschäftigten sollen nicht länger diejenigen sein, die eine verfehlte Krankenhauspolitik zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit auffangen.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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